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§ 4 Hauptvorstand
Der Hauptvorstand besteht aus: -dem Präsidium -je einem Vertreter der Mitgliedsverbände nach 8.1 und 8.
Der Hauptvorstand erörtert und berät alle Fragen auf den Gebieten, die zu den Aufga¬ben und Zielen des ZBI gehören, und beschließt darüber.
Der Hauptvorstand veranlaßt die Bildung von Landesarbeitsgemeinschaften und erläßt für diese eine Rahmengeschäftsordnung.
Zu den besonderen Aufgaben des Hauptvorstandes gehören: -die Verabschiedung des von dem Präsidium aufgestellten Haushaltsplanes und damit gleichzeitig die Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages. -Beschlussfassung über eingebrachte Anträge. -Die Entlastung des Präsidiums.
Anträge an den Hauptvorstand müssen mindestens 3 Wochen vor dem Tag der Sitzung des Hauptvorstandes bei der Geschäftsstelle des ZBI eingegangen sein.
Der Präsident des ZBI beruft den Hauptvorstand mindestens zweimal im Jahr ein. Die Mitglieder des Hauptvorstandes werden unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes sechs Wochen vorher schriftlich zur Sitzung eingeladen.
Der Präsident ist verpflichtet, den Hauptvorstand einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der im Hauptvorstand vertretenen Stimmenzahl dies unter gleichzeitiger Vorlage der Tagesordnung beantragt.
Den Vorsitz in der Sitzung des Hauptvorstandes führt der Präsident.
Der Hauptvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der durch seine Mitglieder vertretenen Stimmenzahl persönlich vertreten ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmenzahl der Anwesenden gefaßt. Stimmenzahlgleichheit gilt als Ablehnung.
Für Satzungsänderungen ist 3/4 Mehrheit der dem Hauptvorstand angehörigen Stim¬menzahl erforderlich. Eine geplante Satzungsänderung muß den Mitgliedern schriftlich mit¬geteilt werden. Ohne diese Mitteilung ist sie unzulässig.
Erscheinen zu einer einberufenen Sitzung des Hauptvorstandes nur so viele Mitglieder des Hauptvorstandes, dass die Hälfte der dem Hauptvorstand angehörigen Stimmenzahl nicht erreicht ist, so kann der Präsident die Sitzung aufheben und eine neue Sitzung mit gleicher Tagesordnung unter Wahrung einer l4tägigen Frist einberufen. In dieser Sitzung ist der Hauptvorstand, unabhängig von der Anzahl der in dieser Sitzung vertretenen Stimmen, beschlussfähig.
Der Hauptvorstand beruft einen Finanzausschuss, der aus drei Mitgliedern besteht.
Der Hauptvorstand beruft einen Rechnungsprüfungsausschuss, der aus drei Mitgliedern besteht.
Über die Tagesordnungspunkte werden sofort nach der Sitzung ein Beschlussprotokoll angefertigt, Empfehlungen ausgesprochen und dieses Protokoll vom Vorsitzenden der Sitzung und vom Geschäftsführer unterschrieben.
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