22 | 02 | 2012

Neue EU-Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

19.12.2011

Die EU-Kommission hat mit Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäische Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren (Amtsblatt der Europäischen Union L 319 vom 02.12.2011, S. 43) neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Es gelten dann folgende erhöhte Schwellenwerte:
  • Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro (bisher: 4,845 Mio. Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200 000 Euro (bisher: 193 000 Euro)
  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro (bisher: 387 000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 130 000 Euro (bisher: 125 000 Euro)
Die Schwellenwerte der aktuellen Vergabeverordnung (VgV) gelten zunächst über den 31.12.2011 hinaus weiter, da diese niedriger und somit „strenger" als die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte sind. Erst wenn eine entsprechende Änderung der VgV in Kraft getreten ist, gelten die höheren Schwellenwerte der EU-Verordnung auch auf nationaler Ebene. Diese Änderung befindet sich im Gesetzgebungsprozess und soll im Februar im Bundesrat beschlossen werden.
Für den Sektorenbereich (Aufträge im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) bedarf es demgegenüber keiner Umsetzung der EU-Schwellenwerte in der Sektorenverordnung, da die Sektorenverordnung eine dynamische Verweisung auf die Schwellenwerte enthält. Die EU-Schwellenwerte gelten damit im Bereich der Sektorenverordnung unmittelbar.
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