Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können weiter digital erfolgen
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- Veröffentlicht: 20.01.2021
Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg
Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen.