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Der Bundesvorsitzende der IfKom, Dr. Heinz Leymann, war kürzlich Gast auf dem Neujahrsempfang der CDU in Castrop-Rauxel, bei dem er die Gelegenheit hatte, persönlich mit Hubert Hüppe, Bundesvorsitzender der Senioren-Union der CDU Deutschlands und ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter für den Kreis Unna, zum Thema „Nachhaltige Technikentwicklung auch für ältere und beeinträchtigte Menschen“ zu sprechen.
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Neue Regelungen sollen den Einstieg in den öffentlichen Dienst erleichtern und die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte verbessern. Dafür modernisiert die Bundesregierung die Bundeslaufbahnverordnung. Das hat das Kabinett am 11. Februar beschlossen.
Die Bundesregierung hat eine Novelle der Bundeslaufbahnverordnung beschlossen. Damit soll die Personalgewinnung in Bereichen mit hohem Fachkräftebedarf – wie in der Informationstechnik (IT) – erleichtert werden. Ziel ist es, den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verbessern und auch die Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs zu stärken. Mit der Novelle soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung im öffentlichen Dienst gestärkt werden. Der Bundeskanzler betont in diesem Zusammenhang regelmäßig, dass praktische und theoretische Begabungen gleich wertvoll sind. Menschen, die eine viel größere praktische als eine theoretische Begabung haben, sollen deshalb gleichermaßen gefördert werden.
Mit den neuen Regeln der Bundeslaufbahnverordnung setzt die Bundesregierung zugleich einen weiteren Baustein ihrer Modernisierungsagenda für den Staat und die Bundesverwaltung um. Ziel der Agenda ist es, Bürokratie zurückzubauen, Verfahren zu beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter zu gestalten.
Quelle: Bundeskanzleramt
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Die bundesweite Initiative „MINT Zukunft schaffen!“ stärkt seit Jahren gezielt die MINT-Bildung in Deutschland. Im Fokus stehen die frühzeitige Begeisterung junger Menschen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie die nachhaltige Weiterentwicklung von Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen. Damit leistet die Initiative einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.
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Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis-Dachgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Regelungen eingeführt, die die Veröffentlichung bislang frei zugänglicher Informationen über kritische Infrastrukturen einschränken. Damit setzt Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um.
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Wasserstraßen sind aus der Sicht des ZBI ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Sie sichern die Energie- und Güterversorgung unserer Gesellschaft. Immerhin werden jährlich rund 170 bis 200 Millionen Tonnen Güter über deutsche Wasserstraßen transportiert. Festzustellen ist, die Binnenschifffahrt macht nur etwa sechs Prozent des gesamten deutschen Güterverkehrs aus. Dagegen wird über LKW eine wesentlich größere Menge befördert. Laut dem Bundesverband der Binnenschifffahrt e. V. ersetzt ein einzelnes Binnenschiff im Durchschnitt etwa 100-150 LKW, abhängig von den natürlichen Gegebenheiten der Wasserstraße. Insbesondere könnten beispielsweise die Chemie- und Stahlindustrie, die direkt an den großen Flüssen und Kanälen liegen, wirtschaftlich profitieren.
