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Wie kann Künstliche Intelligenz dabei helfen, kommunale Herausforderungen besser zu bewältigen? Und welche Lösungen entstehen, wenn kluge Köpfe, Verwaltungsexpertise und moderne Technologie aufeinandertreffen? Beim Hackathon #CodeTheState am IPAI Campus haben Studentinnen und Studenten innovative Ansätze für reale Herausforderungen aus der kommunalen Praxis entwickelt. „Wenn wir die Verwaltung der Zukunft gestalten wollen, müssen wir jungen Talenten die Möglichkeit geben, bestehende Denkweisen zu hinterfragen und neue Lösungsansätze zu entwickeln“, sagt Jurymitglied Jörg Eberle, Vorstandsmitglied und CIO der Komm.ONE, die gemeinsam mit den Kommunen und dem Land die Digitalisierung der Verwaltung in Baden-Württemberg gestaltet.
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Der Ingenieurverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung e. V. verleiht seit 2023 im zweijährigen Rhythmus für herausragende Bachelor- und Master-Arbeiten den IWSV-Nachwuchsförderpreis. Dipl.-Ing. Stefanie von Einem, Bundesvorsitzende des IWSV: „Der IWSV hat sich die Förderung junger Ingenieurinnen und Ingenieure zum Ziel gesetzt. Der Förderpreis beträgt jeweils 1.000 € für die beste Bachelor- und Masterarbeit. Wir würdigen hiermit gezielt die Leistungen junger Menschen und werben damit auch für eine Beschäftigung bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.“
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Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen geantwortet. Aktuell liegen der Bundesregierung keine bundesweiten Daten zu Anzahl, Zustand oder Pflege von Straßenbäumen vor. Um diese Lücke zu schließen, soll jedoch auf Grundlage der bestehenden Baumkataster der Länder ein bundesweites einheitliches Baumkataster erstellt werden.
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Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können.
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Der Bundestagsausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen hat sich am Mittwoch (10. Mai) mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts befasst. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung hob die Regierung hervor, nach dem Bauturbo werde jetzt die Änderung des Baugesetzbuches angegangen. Es handele sich um einen ausgewogenen Novellierungsvorschlag, in dem der Schwerpunkt auf die Beschleunigung von Verfahren im Wohnungsbau gelegt werde. Darüber hinaus seien Themen wie Vorkaufsrechte und Schrottimmobilien aufgenommen worden. Beteiligungsverfahren und Umweltprüfungen würden deutlich gestrafft, Fristen verkürzt und Planverfahren digitalisiert. Wichtige Verbesserungen gebe es auch im Bereich der Klimaanpassung und der wassersensiblen Stadtentwicklung.
