building 3331421 1280 prvwDie Bundesregierung will das Bauproduktengesetz an das europäische Recht anpassen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (21/1904) vorgelegt. Nach der Verordnung bestimmen Mitgliedstaaten, die Technische Bewertungsstellen benennen wollen, eine einzige benennende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen zuständig ist. Dies soll laut Entwurf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sein. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) soll weiterhin die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle wahrnehmen.

Quelle: Deutscher Bundestag