Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der 138 Punkte umfassenden Stellungnahme des Bundesrates zum „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ liegt als Unterrichtung vor (21/4301). Eine Vielzahl der Ländervorschläge lehnt die Bundesregierung der Vorlage zufolge ab. So unter anderen auch die Bitte des Bundesrates, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) „auch bei der Elektrifizierung neuer Bahnstrecken möglich ist, insbesondere bei der Elektrifizierung eines zweiten Gleises“. In der Gegenäußerung heißt es: „Die Errichtung eines zusätzlichen Gleises einschließlich seiner Elektrifizierung ist nach Auffassung der Bundesregierung zwingend UVP-pflichtig“. Es wird auf die „einschlägige Rechtsprechung des EuGH“ verwiesen.
In anderen Fällen stimmt die Regierung den Änderungsvorschlägen der Länderkammer zu. So etwa bei der Forderung, die Regelung des „gesetzlichen Sofortvollzuges“ auf Betriebsanlagen für Straßenbahnen auszuweiten.
Deutlich Kritik haben die Länder an der Art und Weise der Durchführung der Länder- und Verbändeanhörung geübt. Der Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes wurde laut Bundesrat mit E-Mail vom Freitag, 12. Dezember 2025, um 15:30 Uhr in die Beteiligung gegeben. Für die Zuleitung etwaiger Stellungnahmen sei eine Frist bis Montag, 15. Dezember 2025, um 10:00 Uhr gesetzt worden.
Dazu heißt es in der Gegenäußerung: Die Bundesregierung führe bei Gesetzgebungsverfahren in der Phase der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung Beteiligungsverfahren der Länder, kommunalen Spitzenverbände und Verbände gemäß den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung durch. Dabei seien „übergeordnete politische Fristen für Vorhaben, die von besonderer Dringlichkeit sind, im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen“.
Der Regierungsentwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz habe einer zügigen Erstellung bedurft, um zeitnah die verfassungsmäßigen Beratungsprozesse im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens einzuleiten, das mit der Zuleitung an den Bundesrat beginnt. Die mit dem Gesetz verbundene Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen des Neu- und Ausbaus, der Unterhaltung und Sanierung einer modernen und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur müsse „im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, der Daseinsvorsorge und der Verkehrsinfrastruktur als unser sicherheitspolitisches Fundament zügig wirken“, schreibt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf nach eigener Aussage die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es im Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes.
Quelle: Deutscher Bundestag
