In vielen Bau- und Fachverwaltungen im öffentlichen Dienst werden immer noch - insbesondere junge Ingenieurinnen und Ingenieure - befristet eingestellt. Aber auch zur Gewinnung von erfahrenem Personal aus der Wirtschaft sind unbefristete Verträge erforderlich. Diese Einstellungspraxis führt nach Auffassung des ZBI nicht zur Gewinnung von gut ausgebildetem Personal. Auch bei der Einstellung für befristete Bauprojekte ist eine solche Vorgehensweise kontraproduktiv, denn so eingestellte Ingenieurinnen und Ingenieure suchen fortwährend nach einer für sie planbaren zukunftsfähigen Anstellung. Der Kompetenzzugewinn im Zuge der Projektabwicklung geht der Verwaltung unmittelbar wieder verloren. Der Effekt des Kompetenzverlustes durch den Übergang von langjährig erfahrenen Ingenieurinnen und Ingenieuren des sogenannten geburtenstarken Jahrgangs wird somit noch verstärkt. Hierdurch wird mittelfristig die Kompetenz ganzer Fachverwaltungen gefährdet. Dies ist nicht nur ein Hindernis bei der Bewältigung der übertragenen, zumeist der Daseinsvorsorge dienenden und damit unverzichtbaren Aufgaben, sondern prägt "Verwaltung" in der gesellschaftlichen Wahrnehmung somit deutlich einen negativen Stempel auf.

Auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des öffentlichen Haushalts sind kompetente Ingenieurinnen und Ingenieure unverzichtbar, denn "wer billig plant baut teuer".

Insbesondere junge Ingenieurinnen und Ingenieure brauchen für ihre Zukunft eine Perspektive in der öffentlichen Verwaltung mit unbefristeten Anstellungen. Weiterhin sind aus der Sicht des ZBI befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln.