clause 2546124 1280 thumbDas Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht. Darin stellt das Bundesministerium klar, dass bei Verträgen der öffentlichen Hand, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit auszugehen ist – „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI ausgegangen wurde.

Das Schreiben steht auf der Homepage des VDV zum Download zur Verfügung.