Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat zwei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung den Weg bereitet. In der Sitzung am 29. Januar stimmten - bei Enthaltung der Linken - alle anderen Fraktionen dem Gesetzentwurf "zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren" (19/15626) in der auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zu. Dem Entwurf für ein "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz" (19/15619) in der ebenfalls auf Antrag von Unions- und SPD-Fraktion geänderten Form stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch AfD und FDP zu. Linke und Grüne lehnten die Vorlage ab.
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz zielt darauf ab, für ursprünglich zwölf - und als Folge des Änderungsantrags 14 Infrastrukturprojekte im Bereich Schiene und Wasserstraßen - statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu erlangen, was mit einer Einschränkung der Klagemöglichkeiten verbunden ist. Zugleich wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung "im Vorfeld des vorbereitenden Verfahrens" verbindlich vorgeschrieben. Bei den beiden hinzugefügten Projekten handelt es sich um den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland (Marschbahn) sowie die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord).
Beim Planungsbeschleunigungsgesetz geht es unter anderem um die Verschlankung der Planung für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. Die Koalitionsfraktionen haben zudem mit ihrem Änderungsantrag die Forderung des Bundesrates aufgegriffen, die Regelungen des Gesetzes auch auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu übertragen.
Von Seiten der Unionsfraktion hieß es während der Debatte im Ausschuss, es gehe auch darum, zu prüfen, inwieweit eine Genehmigung von Baumaßnahmen durch den Bundestag durch Maßnahmengesetze zu einer größeren Akzeptanz und der Beschleunigung der Projekte beiträgt. Angesichts der großen Herausforderungen, vor denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stehe, sei es richtig, die Regelungen aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz auch für den Bau von Straßenbahn- und U-Bahnstrecken zu übernehmen, sagte der Fraktionsvertreter.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist es sinnvoll, dass der Bundestag als Gesetzgeber große Infrastrukturprojekte behandeln und auch beschließen kann. Ob aber das gewählte Verfahren tatsächlich zu einer deutlichen Beschleunigung führt, bleibe abzuwarten. Bei einer Expertenanhörung jüngst habe es dazu Bedenken gegeben, sagte der FDP-Vertreter. Als Schritt in die richtige Richtung sind aus seiner Sicht die Regelungen im Planungsbeschleunigungsgesetz zu bewerten. Bedauerlich sei aber, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von der materiellen Präklusion, also der Festlegung einer Frist, nach der Einwendungen keine Beachtung mehr finden müssen, Abstand genommen worden sei.
Die AfD-Fraktion hält das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz für richtig aber nicht ausreichend. Kritik übte der Fraktionsvertreter zudem daran, dass mit der Regelung der Fokus auf Bahn- und Wasserstraßenprojekte gelegt werde. Straßenbauprojekte kämen nicht vor, obwohl die Straße, was die Verkehrsleistung angeht, nach wie vor die Hauptlast in Deutschland trage, sagte er.
Der Vertreter der SPD-Fraktion begrüßte es, dass nun die Planungsbeschleunigung auch im ÖPNV-Bereich möglich werde. Ebenso sei es richtig, dass der Bund bei den Eisenbahnkreuzungen Länder und Kommunen entlaste. Gleichwohl müsse hier noch nachgelegt werden, befand er. Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, so stelle der SPD-Vertreter fest, übernehme das Parlament eine ganz besondere Verantwortung. Die Erwartungen auf ein schnelleres Bauen seien groß und müssten nun auch erfüllt werden. Dabei werde die Bürgerbeteiligung groß geschrieben, sagte er. Keinesfalls dürfe es darauf hinauslaufen, dass die Bürger mit den fertigen Planungen konfrontiert würden. Vielmehr müssten sie über Sinn und Zweck, aber auch über mögliche Alternativen mitdiskutierten können.
Die Linksfraktion ist von den beiden Gesetzentwürfen nicht überzeugt. Statt den Klageweg auszuschließen müsse die finanzielle und personelle Ausstattung der Behörden verbessert werden, sagte der Fraktionsvertreter. Zudem stelle sich die Frage, ob mit der Regelung tatsächlich eine Beschleunigung erreicht werden kann.
Die Grünen sehen durchaus den Bedarf für eine Planungsbeschleunigung, sagte deren Vertreter. Um eine Lösung zu finden brauche es eine saubere Analyse der Probleme. Stattdessen werde aber nach Sündenböcken gesucht, die wahlweise Bürgerinitiativen oder auch Umweltverbände seien, kritisierte er. Es sei das fehlende Personal in den Planungsbehörden, das für die Probleme sorge, sagte der Fraktionsvertreter. Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz werde weder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestehen, noch genüge es der Aarhus-Konvention, die die Beteiligungsrechte der Bürger in Umweltfragen regle, prognostizierte er.
Quelle: Deutscher Bundestag