adrien olichon lV T0pAsV5M unsplash prvwDie Umsetzung der 66 Maßnahmen und fünf Sofortmaßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr ist laut Bundesregierung "eine langfristige Aufgabe". Sie werde gemeinsam durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) und den Sektor vorangetrieben, heißt es in der Antwort der Regierung (19/20326) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere die Umsetzung der fünf Sofortmaßnahmen sei fortgeschritten, wird mitgeteilt. Die Reduktion der Trassenpreise durch zusätzliche Bundesmittel sei über die "Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte" zum 1. Juli 2018 umgesetzt worden. Im Bundeshaushalt stünden dafür jährlich 350 Millionen Euro bereit.

Das "740-Meter-Netz" sei auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 in den Bedarfsplan aufgenommen worden. "Erste Maßnahmen sind umgesetzt, die weiteren werden sukzessive realisiert", schreibt die Regierung. Von der dritten Sofortmaßnahme "Unternehmerische Beiträge des Sektors zur Modernisierung des Schienengüterverkehrs" seien eine Vielzahl von Aktivitäten der Akteure im Schienengüterverkehr (SGV) erfasst, beispielsweise die Umstellung von Güterwagen auf lärmmindernde Bremssohlen, die Entwicklung und Beschaffung von Hybridlokomotiven und die Ausrüstung von Weichen mit Sensorik.

Die Sofortmaßnahme "Aufbau eines ersten Testfeldes für Digitalisierung und Automatisierung der Zugbildung im Schienengüterverkehr" werde durch Vertreterinnen und Vertreter des Schienengüterverkehrssektors vorbereitet, heißt es weiter. Die Maßnahme könne, vorbehaltlich einer Antragstellung und Genehmigung, im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft Schienengüterverkehr" unterstützt werden. Als fünfte Sofortmaßnahme sei das Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr" am 20. Mai 2020 gestartet. Dafür stünden jährlich 30 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit.

Quelle: Deutscher Bundestag