Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Vereinbarung zwischen der Deutschen Telekom und der Telefónica Deutschland / o2 über die Nutzung des Breitbandnetzes der Telekom. Beide Unternehmen haben mitgeteilt, ihre Kooperation auf die Glasfasernetze zu erweitern. Damit erhält erstmals ein Wettbewerber Zugang zu den Glasfasernetzen der Deutschen Telekom bis zum Haus (FTTH). Die bisherige Zusammenarbeit der Unternehmen war auf den Zugang mittels VDSL-Netz bzw. Vectoring begrenzt.

Für die IfKom ist jede Vereinbarung zum beschleunigten Ausbau des Breitbandnetzes zu begrüßen. In diesem Fall einer Zusammenarbeit erwarten die IfKom auch einen weiteren Schub in Richtung Glasfasernetze. Denn nicht nur der Tiefbau wird damit effizienter, auch die Vermarktungschancen dürften bei mehreren Wettbewerbern steigen. Derzeit wünschen sich viele Netzbetreiber eine höhere Take-up-Rate. Insbesondere die Deutsche Telekom konnte nach einer aktuellen VATM / DIALOG CONSULT-Marktstudie bisher nur einen Anteil von unter 20% ihrer Glasfaseranschlüsse (FTTB und FTTH) tatsächlich vermarkten, aber auch die anderen Netzbetreiber haben insgesamt erst weniger als die Hälfte ihrer Glasfaseranschlüsse aktiv schalten können. Immerhin nimmt nach den Ergebnissen der genannten Studie die Zahl der gigabitfähigen Anschlüsse in diesem Jahr um gut 10 Millionen auf voraussichtlich insgesamt rund 28 Millionen Anschlüsse zu.

Nach Auffassung der IfKom kann mit solchen Kooperationsvereinbarungen zwischen den im Wettbewerb stehenden Netzbetreibern das politische Ziel einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung in Deutschland bis zum Jahr 2025 wirksam unterstützt werden. Mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen in Telekommunikations-Sachanlagen von 9,7 Milliarden Euro ist im Jahr 2020 der bisher höchste Wert zu erwarten, alleine die Deutsche Telekom ist in Deutschland mit rund 4,4 Milliarden Euro dabei.

Die IfKom sprechen sich zwar grundsätzlich für einen Rechtsanspruch auf einen Breitbandanschluss aus, so wie es bereits im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, begrüßen aber jede kommerzielle und freiwillige Vereinbarung zwischen den Marktteilnehmern, die eine regulatorische Zwangsregelung in den Hintergrund treten lässt.