Als Unterrichtung (19/29571) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (19/28677) vor. Danach hat der Bundesrat am 7. Mai beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Mit ihm sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.
Dazu sieht der Entwurf eine lineare Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 vor, mit der "das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht" übernommen wird. Die Erhöhung im laufenden Jahr berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge laut Bundesregierung im Ergebnis zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent. Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 der Vorlage zufolge ausgenommen.
Quelle: Deutscher Bundestag