Für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind laut Bundesregierung vorrangig die Länder zuständig. Der Umsetzungsstand sei daher im Einzelnen bei den Ländern zu erfragen, heißt es in der Antwort (19/28747) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28210).
Der Bund setze an den Bundeswasserstraßen im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit um, schreibt die Regierung. Bisher seien von den 220 Durchgängigkeitsmaßnahmen, die zur Zielerreichung der WRRL notwendig werden und durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) umzusetzen sind, 51 Projekte begonnen worden.
Quelle: Deutscher Bundestag