ZBI Pressefoto Gespräch Reinhold Sendker MdB 06 2021 prvwBerlin. Kürzlich hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren der Bundesregierung beschlossen, dem der Bundesrat zugestimmt hat. Das Gesetz zum autonomen Fahren ermöglicht den bundesweiten Einsatz von physisch führerlosen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Regelbetrieb. Auf dieser Grundlage können zunächst autonome Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden. Dies ermöglicht Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen – beispielsweise im öffentlichen Personenverkehr.

„Der ZBI begrüßt dieses Gesetz“, merkte der ZBI-Vizepräsident Heinz Leymann an und fügte hinzu: „Als erster Staat weltweit ist nun der Weg freigegeben für selbststeuernde Fahrzeuge auf der Straße. Im Rahmen der Fördermaßnahmen des Bundes sind gerade im Bereich der Forschung und Entwicklung wir Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihrem technischen Wissen in der Pflicht“.

Um dieses Gesetz zu einem flächendeckenden Regelbetrieb zu führen, bedarf es noch einer Verordnung mit den entsprechenden Verfahrensvorschriften. Der ZBI sieht das autonome Fahren als einen richtigen Schritt für die Mobilitätswende. Bei den hierfür technischen Herausforderungen ist nicht nur der volkswirtschaftliche Faktor, sondern in gleicher Weise der klimapolitische Nutzen zu betrachten.

Einen großen Stellenwert wird aus der Sicht des ZBI der Umgang mit den Daten haben, die durch das autonome Fahren entstehen. Hier bedarf es eines Gesetzes, das beispielsweise die Nutzungsrechte der Bürgerinnen und Bürger an diesen Daten und Fragen der Haftung regelt.

Reinhold Sendker, MdB merkte hierzu an: „Das ist weltweit der erste Rechtsrahmen für autonomes Fahren im Regelbetrieb. Im öffentlichen Straßenverkehr können auf vorher festgelegten Routen beispielsweise kleine Shuttle-Busse ohne Fahrer für den Transport von Personen oder Gütern eingesetzt werden. Kommt es bei der Fahrt ausnahmsweise einmal zu Problemen, wird eine technische Leitstelle hinzugeschaltet und kann gesonderte Fahrmanöver des Fahrzeugs freigeben. Das Gesetz ist ein ermutigendes Signal an unsere Ingenieure. Wir bringen ihre Innovationen hier in Deutschland auf die Straße und machen diese für unsere Bürger direkt erfahrbar.“