graduation 2148715 1920 prvwDas Abgeordnetenhaus Berlin hat ein neues Hochschulgesetz beschlossen. Es sieht das eigenständige Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) für forschungsstarke Bereiche vor. Die wachsenden Leistungen der HAW, wie die Fachhochschulen in Berlin künftig heißen, werden damit anerkannt. Daneben wurden u. a. klare Regelung zur gleichberechtigten Beteiligung der Professorinnen und Professoren von HAW an kooperativen Promotionsverfahren und die Erweiterung des Geltungsbereiches auf die privaten Hochschulen beschlossen.

Besonders erfreulich aus Sicht der Professorinnen und Professoren an HAW ist das Promotionsrecht. Nach intensiven Gesprächen mit den Abgeordneten im Wissenschaftsausschuss gelang es deutlich zu machen, welche Fußfessel für den wissenschaftlichen Nachwuchs bisher die kooperative Promotion im praktischen Alltag ist. „Unsere forschungsstarken Kolleginnen und Kollegen atmen auf, denn oft verzweifelten sie beim Suchen nach thematisch passenden universitären Kooperationspartnern“, betont Prof. Dr. Anne König, die Vorsitzende des Hochschullehrerbunds – Landesverband Berlin e. V.: „Wir erwarten nun die zügige Umsetzung der vorgegebenen Rechtsverordnung für das Verfahren zur Anerkennung qualitätsgesicherter Forschungsumfelder zur Betreuung von Promotionen sowie für die Zulassung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zur Erstbegutachtung in Promotionsverfahren. Die Hinhaltetaktik, wie wir sie seit Jahren in Baden-Württemberg erleben, darf es in Berlin nicht geben, damit die neu geschaffenen Chancen für die anwendungsnahe Forschung, für Innovation und Transfer zeitnah genutzt werden können“, betont Anne König.

Berlin ist das sechste Bundesland mit einer Regelung für ein eigenständiges Promotionsrecht für HAW im Hochschulgesetz. In zwei davon, Hessen und Sachsen-Anhalt, wurde forschungsstarken Verbünden bereits das Promotionsbrecht verliehen. 

Zum beschlossenen Gesetzentwurf

Stand des Promotionsrechts für HAW

Quelle: hlb