chris montgomery smgTvepind4 unsplash prvwVereine sollen Mitgliederversammlung künftig auch als Videokonferenz durchführen können. Das schlägt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (20/2532) vor, mit dem eine Ausnahmeregelung der Corona-Zeit dem Grunde nach verlängert werden soll. Die Durchführung als Videokonferenz soll durch eine Änderung in Paragraf 32 Bürgerliches Gesetzbuch grundsätzlich möglich und nicht von einer Regelung durch die Satzung abhängig sein. „Da sich digitale Besprechungen und Sitzungen während der Corona-Pandemie bewährt haben, soll die Abhaltung einer Versammlung, an der Vereinsmitglieder im Wege der Videokonferenztechnik teilnehmen können, künftig im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands liegen. Einer Satzungsregelung oder einer Zustimmung der Mitglieder bedarf es hierfür nicht mehr“, führt der Bundesrat aus.

In seiner Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag grundsätzlich. Sie schlägt aber eine alternative Formulierung des Paragrafen vor, um auch andere Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen. „Dies bietet den Vereinen mehr Flexibilität, da die vorgeschlagene Regelung nicht nur für die Mitgliederversammlung gilt, sondern im Wege der Verweisung durch § 28 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beziehungsweise § 86 Satz 1 BGB auf Sitzungen des Vereinsvorstands und des Sitzungsvorstands entsprechend anzuwenden ist“, führt die Bundesregierung aus.

Quelle: Deutscher Bundestag