Mit dem Status quo sowie dem Nutzungspotential von Künstlicher Intelligenz (KI) und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) befasst sich ein Bericht (20/3651) des Büros für Technikfolgenabschätzung. KI findet sich laut Bericht derzeit in der Verwaltung auf Bundes, Landes und kommunaler Ebene. Dabei könne KI besonders 1) zur Effizienzgewinnung durch Zeit- und Kosteneinsparung, 2) zur Etablierung neuer Arten von Interaktion und Kommunikation zwischen Verwaltung und externen Akteuren wie Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen sowie 3) zur Verbesserung „prognostizistischer Abschätzungen“ bei der Planung von Verwaltungsprozessen dienen.
Aktuell sei die Nutzung von KI in der öffentlichen Verwaltung jedoch nur ein Nischenthema. So habe die Analyse des TAB gezeigt, dass oftmals Projekte als KI-basiert bezeichnet würden, jedoch de facto konventionelle IKT-Anwendungen nutzen (Informations- und Kommunikationstechnologien). Ein Beispiel für KI in der Verwaltung sei der Chatbot „C-19“, der während der Coronapandemie mit Hilfe von lernender Technologie für eine bessere Bürgerkommunikation sorgen sollte. Mit DLT sei ein spezifischer technologischer Ansatz gemeint, Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Daten werden dabei laut Bericht dezentral auf mehreren zu einem Netzwerk verbundenen Rechnern gespeichert. Solche DLT-Netzwerke würden sich in der Verwaltung besonders für Transaktions- und Prozessdaten eigenen. Der Einsatz von DLT könne unter anderem die Automatisierung von Registern vorantreiben, den Nutzen von digitalen Bürgeridentitäten verstärken und bislang papierbasierte Prozesse optimieren. Bislang sei DLT in der öffentlichen Verwaltung jedoch kaum verbreitet. Gemeinsam mit der Bundesnotarkammer habe das bayrische Justizministerium zum Beispiel ein digitales Gültigkeitsregister erprobt. Dabei sei gezeigt worden, dass wichtige notarielle Dokumente auch digital ausgestellt werden könnten sowie dass die Behörde zweifelsfrei überprüfen könne, ob ein Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig war.
Im internationalen Vergleich zeige sich, dass in anderen Ländern schon zahlreiche Digitalisierungsprojekte in den Regelbetrieb von Verwaltungen aufgenommen wurden. So gebe es beispielsweise in Estland den digitalen Personalausweis, durch den Verträge oder Dokumente rechtskräftig und digital unterzeichnet werden könnten. Ein anderes Beispiel aus der niederländischen Stadt Groningen zeige, dass DLT genutzt werden könne, um beispielsweise eine automatische Abrechnung von Gutscheinen für einkommensschwache Familien zu ermöglichen.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass es einige Herausforderungen anzugehen gilt, möchte die Verwaltung in Deutschland mehr KI und DLT nutzen. So bedürfe es unter anderem guter KI-Modelle sowie ausreichendem und gut geschultem Personal. Außerdem würden Aspekte wie Datenschutz und Privatsphäre eine wichtige Rolle bei der Etablierung spielen.
Quelle: Deutscher Bundestag