business people g3a7928fa9 1920 prvwDer Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) zwar gestiegen. Er ist aber insgesamt noch immer sehr niedrig. Das geht aus der „Sechsten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ hervor, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt.

Demnach ist im Bereich der Privatwirtschaft bei den Aufsichtsräten aller in diesem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit 2015 bis 2019 um fünf Prozentpunkte auf 23,6 Prozent zu beobachten. Der Frauenanteil in den Vorständen der Unternehmen stieg kontinuierlich um insgesamt 2,6 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau und lag 2019 bei 8,7 Prozent. „Im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes bestand vier Jahre nach Inkrafttreten des FüPoG noch deutlicher Verbesserungsbedarf. Frauen waren in den meisten Dienststellen nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert“, schreibt die Regierung. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen in der gesamten Bundesverwaltung lag demnach 2015 bei 33 Prozent und stieg nach Inkrafttreten des FüPoG 2015 bis 2019 auf 36 Prozent. „Gemessen daran, dass 52 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen waren, war diese Entwicklung nicht zufriedenstellend“, urteilt die Regierung weiter.

Für die Bundesverwaltung sei daher im FüPoG II das Ziel vereinbart worden, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen. In jeder Dienststelle, auf jeder Führungsebene und in jeder Besoldungs- und Entgeltgruppe sollen Frauen dann nicht mehr unterrepräsentiert sein.

Quelle: Deutscher Bundestag