federal council 1102126 1920 prvwAusländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Damit soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Dies sind die Ziele eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes, den der Bundesrat am 12. Mai 2023 in einem ersten Durchgang beraten wird. Die Länderkammer kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag abstimmt. Die Fachkräfteeinwanderung soll künftig auf drei Säulen aufbauen - der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Die Fachkräftesäule soll dabei das zentrale Element bilden. Im Mittelpunkt soll der Fachkräftebegriff stehen, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig soll eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU sollen abgesenkt und erleichterte Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen werden. Zudem sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Regelungen zur Mobilität und des Familiennachzugs vereinfacht werden. Die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU, für Fachkräfte und deren Familienangehörige soll herabgesetzt werden. Ausländische Studierende sollen erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten erhalten. Es soll leichter werden, zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken zu wechseln. Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation soll durch die Möglichkeit der Einreise zur Qualifikationsanalyse erleichtert werden.

Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss soll zukünftig für alle Berufsgruppen geöffnet werden. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Die sogenannte „Chancenkarte“ soll als neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür sollen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen müssen. Ferner soll das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration anhand festgelegter Kriterien wie u.a. Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt werden.

Quelle: Bundesrat