ball 563972 1280 prvwAls Unterrichtung (20/8653) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (20/8299) vor. Danach begrüßt der Bundesrat, dass mit den Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren weiter vorangetrieben wird. Zugleich weist er unter anderem darauf hin, dass die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht ohne Auswirkung auf die Abgabenordnung und das Sozialverfahrensrecht (Sozialgesetzbücher I und X) bleiben könnten. „Es wäre jedenfalls nicht unmittelbar einsichtig, warum insbesondere im allgemeinen Sozialverfahrensrecht etwa andere Regelungen für die elektronische Kommunikation und die Ersetzung der Schriftform gelten sollten als im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurde der Vorlage zufolge sichergestellt, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten. Die bis Ende 2023 befristeten Regelungen des PlanSiG „ermöglichten aus Anlass der Pandemie verstärkt die digitale Durchführung notwendiger Verfahrensschritte, setzen für ihre Anwendung jedoch keine konkrete pandemische Lage voraus“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag