5015631 prvw Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befragt am Montag, 6. November, erneut Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (20/8654). Nachdem am 16. Oktober eine erste Anhörung zum Regierungsentwurf stattgefunden hatte, geht es in dieser zweiten Anhörung um drei Änderungsanträge, die die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben. Alle drei Anträge betreffen nicht das Wärmeplanungsgesetz selbst, sondern sehen Änderungen des Baugesetzbuches und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor, weshalb der Titel des Gesetzes um den Zusatz „und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ergänzt werden soll. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 3 S 001 des Reichstagsgebäudes und dauert eineinhalb Stunden. Sie wird live im Internet auf www.bundestag.de und im Parlamentsfernsehen übertragen.

 

Der erste Änderungsantrag sieht vor, den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches zu streichen und einen neuen Paragrafen 215a einzufügen. Nach Paragraf 13b konnten bisher Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 2023 einen nach diesem Paragrafen aufgestellten Bebauungsplan einer baden-württembergischen Gemeinde für unwirksam erklärt. Die Unwirksamkeit wurde damit begründet, dass Paragraf 13b mit der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist. Das Urteil hat zur Folge, dass der ohnehin befristete Paragraf 13b nicht angewendet werden darf. Der vorgeschlagene Paragraf 215a soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen ermöglichen, begonnene Planverfahren nach Paragraf 13b geordnet zu Ende zu führen und abgeschlossene Pläne, die an einem beachtlichen Fehler leiden und damit unwirksam sind, im ergänzenden Verfahren in Kraft zu setzen.

Der zweite Änderungsantrag zielt darauf ab, die energetische Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich zu erleichtern. Dazu soll Paragraf 246d des Baugesetzbuches durch Sonderregelungen ergänzt werden, die bis Ende 2028 befristet sind. Im dritten Änderungsantrag geht es um Naturerfahrungsräume, die bereits seit 2021 als Festsetzungsmöglichkeit in Bebauungsplänen im Baugesetzbuch benannt sind. Die Koalition will nun eine ausdrückliche Darstellung der Naturerfahrungsräume auch in Flächennutzungsplänen ermöglichen.

Eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung wird in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt werden. Anmeldungen für die passive Teilnahme mit dem Programm WebEx sind unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zwei Stunden vor Sitzungsbeginn möglich.

Quelle: Deutscher Bundestag