folder 626334 1280 prvwMit über 60 Vorlagen befasst sich der Bundesrat in seiner ersten Sitzung des Jahres am 2. Februar. Unter anderem geht es auch um Bürokratieabbau für den Mittelstand. Mit dem Entschließungsantrag verfolgt das Land Schleswig-Holstein das Ziel, die Wirtschaft von nicht erforderlicher Bürokratie zu entlasten. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, geltende bürokratische Vorgaben auf nationaler Ebene auf Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit zu überprüfen. Das antragstellend Land unterbreitet eine Reihe von Entlastungsvorschlägen, auf die sich die Prüfung beziehen soll.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Abschaffung der Papierformerfordernisse nach § 257 Absatz 3 Handelsgesetzbuch und nach § 147 Absatz 2 Abgabenordnung für die Aufbewahrung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Entlastung der KMU durch eine Rückverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den Folgemonat
  • neue Möglichkeiten für eine Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen durch Experimentierklauseln und Experimentierräume auf Basis von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen

Schleswig-Holstein weist zudem daraufhin, dass die Berichtspflichten zur amtlichen Statistik für viele kleine und mittlere Unternehmen eine große Belastung darstellen. Die Bundesregierung soll deshalb unter anderem gebeten werden, sich bei der EU für eine generelle Begrenzung der Statistikpflichten einzusetzen, insbesondere auch hinsichtlich zukünftig hinzukommender Statistiken. Die Bundesregierung möge zusätzlich folgende Entlastungsvorschläge zur Begrenzung neuer Bürokratiebelastungen prüfen:

  • 1:1-Umsetzung von EU-Vorschriften, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus dem EU-Ausland zu vermeiden
  • Begrenzung neuer Bürokratiebelastungen durch eine zeitlich befristete Einführung belastender Regelungen
  • befristete Aussetzung von Regelungen zur besseren Identifizierung nicht mehr notwendiger Vorschriften und Berichtspflichten.

Zum Gang der Beratungen: Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Schleswig-Holstein hat gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der 1041. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2024 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.