jj ying 8bghKxNU1j0 unsplash prvwErstmals verpflichtet die Bundesnetzagentur einen Telekommunikationsanbieter, einen Haushalt mit schnellem Internet zu versorgen. Aus diesem Anlass erneuert der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) seine Forderung, die gesetzlichen Anforderungen an schnelles Internet endlich anzupassen. Angesichts des schon bis zum Jahr 2018 von der damaligen Bundesregierung vorgesehenen flächendeckenden Ausbaus von Internetanschlüssen mit Mindestgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde im Download mutet der derzeit gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegte Mindestwert von 10 Megabit pro Sekunde geradezu anachronistisch an. Der IfKom-Bundesvorsitzende Heinz Leymann erklärt dazu: „Bereits im Jahr 2022 haben die IfKom in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten die Festlegung von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde als Mindestwert gefordert. Die derzeitige TK-Mindestversorgungsverordnung schreibt Werte von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload vor. Das berücksichtigt nicht die gleichzeitige Nutzung eines Anschlusses durch mehrere Personen bei gleichbleibender Qualität und passt im Kontext von Gigabitnetzen und Glasfaserausbau längst nicht mehr in die Zeit. Eine Anpassung ist dringend notwendig.“

Die Werte für die Mindestversorgung werden einmal im Jahr von der Bundesnetzagentur evaluiert. Änderungen der Mindestwerte in der Verordnung erfolgen, gestützt auf Sachverständigengutachten, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages. Ein aktuelles Gutachten zur gleichzeitigen Nutzung eines Anschlusses durch mehrere Personen geht bei den jetzigen Mindestwerten von einer im Alltag guten, wenn auch gegenüber der Situation ohne Parallelnutzung zum Teil reduzierten Qualität aus. Die IfKom fordern, die untersuchten Szenarien in Zeiten sich ändernder Arbeitswelten anzupassen. Es muss bei zunehmenden Home-Office-Tätigkeiten möglich sein, dass zwei Personen eines Haushalts über ihren Anschluss beispielsweise gleichzeitig Videokonferenzen ohne Qualitätsverlust durchführen können, auch wenn parallel noch ein Datentransfer stattfindet. Dafür sind die derzeitigen Mindestwerte deutlich zu gering angesetzt. Die soziale Teilhabe der Verbraucher sowie der wirtschaftliche Erfolg von freiberuflich Tätigen und kleinen Unternehmen bedürfen eines schnellen Internetzugangs. Daher fordern die IfKom, bei der kommenden Überprüfung der Mindestwerte eine deutliche Steigerung sowohl im Download als auch im Upload vorzunehmen.

Quelle: IfKom