brett jordan kuEMUoDZepY unsplash prvwDer Bundestag berät am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über den Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 (20/10945), der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt. Der Bericht soll im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden. Die Bundesregierung erinnert daran, dass 1999 30 Staaten bei einer Konferenz in Bologna eine Erklärung für einen gemeinsamen Rahmen einer europäischen Hochschulbildung abgegeben hatten und damit die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum (EHR) schufen, dem inzwischen 49 Staaten angehören. Kernziele der Erklärung sind unter anderem die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, die Einführung eines Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und die Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen. Deutschland arbeitet daran, die Ziele zur Schaffung des EHR zu erreichen. Sichtbar geworden sei dies bei der Einführung der gestuften Struktur der Studiengänge, eines Kreditpunktesystems und der Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die Qualitätssicherung.

Während die genannten grundlegenden Strukturreformen in Deutschland umgesetzt und somit alle systemischen Vereinbarungen und Anforderungen im Bologna-Prozess erfüllt seien, stellten neue Ziele sowie nationale und internationale Ereignisse Deutschland und die weiteren teilnehmenden Staaten und ihre Hochschulsysteme vor neue Herausforderungen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung nötig machten, heißt es in dem Bericht. Anhand der Darstellung der Kooperation in Krisenzeiten werde dies verdeutlicht, vor allem im Hinblick auf die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Darüber hinaus betone der Bericht die Notwendigkeit, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen zu stärken, heißt es weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag, Online-Dienste