Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) hält eine Verlängerung der Frequenznutzungsrechte aus den Bereichen 800 Megahertz (MHz), 1.800 MHz und 2.600 MHz über das Jahr 2025 hinaus für richtig. Der Verband begrüßt die Absicht der Bundesnetzagentur, eine Verlängerung um fünf Jahre für die Nutzung der vergebenen Frequenzen vorzusehen. Der IfKom-Bundesvorsitzende Heinz Leymann erklärt dazu: „Das zeitliche Hinausschieben eines Wettbewerbs zur erneuten Vergabe von Frequenzen kommt dem Ziel entgegen, eine leistungsfähige und flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen. Denn die etablierten Netzbetreiber erhalten Planungs- und Investitionssicherheit für die nächsten Jahre.“ Im Rahmen einer Konsultation haben die IfKom eine Stellungnahme an die Bundesnetzagentur abgegeben. Darin unterstützt der Ingenieurverband die Absicht, das Spektrum unter Angleichung der Laufzeiten gemeinsam mit später auslaufenden oder sogar neuen Nutzungsrechten ab 2036 zur Verfügung zu stellen. Zugleich weisen die IfKom in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsentwurf auf einige Regelungen hin, die geändert oder präzisiert werden sollten.
Der Leiter der IfKom-Arbeitsgruppe Regulierung und Netze, Reinhard Genderka, stellt klar, welche technisch bedingten Implikationen einer Regelung bedürfen: „Es reicht nicht aus, allein einen Downloadwert festzulegen. Hilfreich wäre zusätzlich eine Festlegung zur Mindestbandbreite. Denn bei einem ‚Shared Medium‘ hängt der aktuelle Downloadwert stark von der Zahl der Nutzer einer Funkzelle ab.“ Die von den IfKom vorgeschlagenen Präzisierungen würden die Qualität der zur Verfügung stehenden Mobilfunkverbindung erhöhen. „Denn in Funkzellen mit großen Nutzerzahlen sinken Downloadbandbreiten schnell ab“, ergänzt Reinhard Genderka, der auch Mitglied des Bundesvorstands ist. Darüber hinaus schlagen die IfKom weitere Änderungen der beabsichtigten Regelungen vor. In ihrer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur setzen sich die IfKom für eine gegenseitige Anrechnung der Mobilfunkversorgung entlang der Verkehrswege ein. Bestehende oder noch abzuschließende Kooperationen oder nationales Roaming wären dafür Voraussetzung.
Peter Stöberl aus dem IfKom-Bundesvorstand weist auf die unnötige Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung hin: „Die von den Mobilfunkanlagen erzeugte Belastung könnte durch Änderung der Vorgaben reduziert werden. Außerdem ist der Energiebedarf je topografische Zelle deutlich niedriger. Dies hat auch Auswirkungen auf die Betriebskosten.“ Sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetz sollte der mehrfache Ausbau von Breitbandinfrastruktur nach Auffassung des Ingenieurverbandes minimiert oder ganz vermieden werden. Sinn und Erfordernis parallel verlegter Glasfaserkabel insbesondere im Stadtbereich sind fraglich. Im Mobilfunkbereich sollte ein solcher Mehrfachausbau nicht noch durch die Regelungen unterstützt werden.
Quelle: IfKom