Die auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist am 5. Juli 2024 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, das Einspruchsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im April übten sie umfassend Kritik, der „im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch überwiegend nicht Rechnung getragen“ wurde, heißt es in der Begründung. Länder und Kommunen seien derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern werde nur unzureichend berücksichtigt. Notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Dies gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen und häufigeren Meldepflichten beim Wohnungsbau. Dies stünde „im klaren Gegensatz zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, durch den insbesondere die Bürokratiebelastung deutlich reduziert werden soll“.
Im Anschluss an die Anrufung des Vermittlungsausschusses fasste der Bundesrat eine Entschließung, in der er die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen auffordert, das Gesetz zugunsten eines rechtssicheren und ressourcenschonenden Vollzugs nachzujustieren. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Daten über das Baugeschehen in kürzeren Abständen zu erheben und eine neue Statistik einzuführen. Ziel sind bessere Informationen über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, um daraus Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können. Die Baufertigstellungsstatistik soll zukünftig monatlich erhoben werden - ergänzt durch eine neue Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Damit könnten die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken geschlossen werden, so die Gesetzesbegründung. Es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur in Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erforderlich.
Quelle: Bundesrat Kompakt