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„Die Modernisierung von Brücken auf Autobahnen und Bundesstraßen hat weiterhin oberste Priorität für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH).“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das Brückenmodernisierungsprogramm der Autobahn GmbH enthalte sowohl größere Talbauwerke als auch kleinere Brückenbauwerke, heißt es in der Antwort. Aktuell würden wegen der herausgehobenen Bedeutung und der Dringlichkeit überwiegend Großbrücken prioritär bearbeitet. „Diese Großprojekte bedürfen in der Regel einer fundierten Planung und einer baurechtlichen Genehmigung“, schreibt die Regierung.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416) die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer von der Länderkammer vorgelegten Unterrichtung (20/10846) hervor, in der vier Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgeführt werden: So soll zum einen der Bund die Kosten für die durch die Sanierung benötigten Schienenersatzverkehre übernehmen. Außerdem sollen Bahnhöfe förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden. Schließlich geht es noch um die Kostenübernahme der Digitalisierung von Zügen sowie eine Zusicherung, dass die Umsetzung des Hochleistungskorridor-Ansatzes nicht zu Lasten von Aus- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten sowie der Sanierung von Strecken außerhalb der geplanten Hochleistungskorridore gehen wird.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Nach langwierigen Abstimmungen haben Bund und Länder das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die darin enthaltene Abschreibung für Abnutzung (AfA) von Wohngebäuden in Höhe von 5 Prozent stellt eine konkrete steuerliche Entlastung für die private Wohnungswirtschaft dar. Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau bis 2029 geben einen dringend benötigten Impuls für den (privaten) Wohnungsbau. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften profitieren zwar leider nicht von den neuen Vorgaben, dennoch setzen die neuen Regelungen wichtige Impulse für mehr Investitionen im Wohnungsmarkt.
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Das vom Europäischen Parlament Anfang März verabschiedete KI-Gesetz soll 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Allerdings können, bis auf einige Ausnahmen, noch zwei Jahre Zeit vergehen, bevor es vollständig umgesetzt sein muss. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt das Zustandekommen eines Rechtsrahmens zur Künstlichen Intelligenz mit einem abgestuften risikobasierten Regulierungsansatz. Unterschieden wird zwischen inakzeptablen KI-Systemen, die verboten werden, Hochrisiko-Systemen mit strengen Auflagen und Anwendungen mit geringem Risiko, für die jedoch auch Transparenz- und Dokumentationspflichten bestehen. Die IfKom kritisieren jedoch den zeitlichen Rahmen des Gesetzes. Bis zum vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. Auch die Bundesregierung verweist auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice), die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden sollen, bis später auf Standards und auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen. Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden. Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern. Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr als bisher schon ins Hintertreffen geraten. Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht
Das Gesetz wird jetzt dem Vermittlungsausschuss, der aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest.
Quelle: Bundesrat