sander weeteling EXl4TG1Bfvk unsplash prvwDas Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der am 2. Dezember 2016 vom Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen wurde. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12577) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke deutlich. Für die Bedarfsplanvorhaben der Dringlichkeitsstufen „Laufend und fest disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ (jeweils inklusive Engpassbeseitigung) bestehe der Auftrag, diese Bedarfsplanvorhaben zu planen und „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren“. Für die Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ habe der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Bedarfsplanvorhaben bis zur Baureife zu planen. „Die Baufreigabeentscheidung für ein Bedarfsplanvorhaben wird bei Vorliegen von Baurecht unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen“, heißt es in der Antwort. Für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf“ (WB) eingestuften Vorhaben bestehe kein Planungsauftrag. Diese Bedarfsplanvorhaben würden insofern nicht beplant und keine Schritte zur Fertigstellung unternommen. Sofern für aktuell im WB eingestufte Bedarfsplanvorhaben auf der Grundlage einer früheren Fassung des Fernstraßenausbaugesetzes Planungen erfolgt sind, seien diese unterbrochen worden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag

keyboard 6105750 1280 prvwNach dem Mitteleinsatz für „operative Vorhaben der Digitalpolitik“ in den vergangenen Haushalten, im Haushaltsentwurf 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung fragt die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12515). Die Abgeordneten interessiert, welcher Anteil nicht durch bereits eingegangene Verpflichtungen gebunden ist und in welcher Höhe es Verpflichtungsermächtigungen zu operativen Vorhaben im Haushaltsentwurf 2025 gibt. Auch möchten die Abgeordneten erfahren, wie viele Mittel für Vorhaben zur Förderung Künstlicher Intelligenz in den Ressorts BMDV, BMWK, BMBF und BMVg vorgesehen sind und welche Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen hier bestehen.

Quelle: Deutscher Bundestag

money 1033647 1280 prvwDer Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Bundeshaushalt 2025 enthält Ausgaben in Höhe von 7,42 Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro). Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kann mit Einnahmen von 250,87 Millionen Euro (2024: 242,72 Millionen Euro) rechnen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 25 belaufen sich bis zum Jahr 2028 auf 5,99 Milliarden Euro.

architecture 2524142 1280 prvwAusschreibungen für Bauvorhaben sollen einfacher und digitaler werden. Dazu erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf, wie sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion schreibt. Ferner würden Vereinfachungen für das sogenannte modulare und serielle Bauen im Rahmen eines Runden Tischs diskutiert. Kritisch sieht die Bundesregierung das bayerische Förderprogramm für den Holzbau, in dem die gebundene Menge des Klimagases CO2 honoriert wird. „Durch das Bestimmen einer Förderhöhe in Abhängigkeit von der Menge an gebundenem CO2 wird ein Anreiz gesetzt, unnötig viel Holz zu verbauen“, bemängelt sie. Ein solches Vorgehen stehe den Zielen des Ressourcenschutzes entgegen. Als Anlage hat die Bundesregierung ihrer Antwort eine Übersicht über ausgewählte Aktivitäten und Planungsansätze des Bundesbauministeriums zur Umsetzung der Holzbauinitiative nach Handlungsfeldern beigefügt, Stand Juni 2024.

Quelle: Deutscher Bundestag

IfKom Pressefoto 08 2024 08 08 prvwSeit nunmehr 22 Jahren würdigen die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) herausragende Abschlussarbeiten an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm mit einem IfKom-Preis. Preisträger des Jahres 2024 wurde kürzlich Mario Fleischmann. Er ist Absolvent des Masterstudienganges „Elektronische und Mechatronische Systeme“ und hat mit seiner Arbeit den akademischen Grad „Master of Engineering“ erlangt. Mario Fleischmann erhielt den Preis im Rahmen der Absolventenfeier der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik. Seine Masterarbeit trägt den Titel „Untersuchung der Auswirkungen von Ausbreitungseffekten auf die Gerätelokalisierung mittels Laufzeitmessung bei der Funkübertragung in „Low Power Wide Area Networks“ nach ETSI 103 357(TS-UNB)“. Die Arbeit entstand im Rahmen von Forschungen in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS, den Übertragungsstandard ETSI TS 103-357 nicht nur für Kommunikations-, sondern auch für Lokalisierungszwecke einsetzen zu können. Nachdem die Mehrwegeausbreitung als einschränkender Faktor für die Standortbestimmung mittels Time Difference of Arrival (TDoA) identifiziert wurde, konnte mithilfe der im ETSI-Standard enthaltenen „Telegram Splitting“ Technologie ein Verfahren entwickelt werden, mit dem die Eigenschaften des Übertragungskanals geschätzt und auf Basis von Multiple Signal Classification (MUSIC) die Mehrwege mit hoher Genauigkeit aufgelöst werden können.