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Am 3. Mai 2024 findet der X. Ingenieurtag des IWSV in Plattling an der Mündung der Isar in die Donau statt. Das Leitthema des Ingenieurtags lautet „Donauausbau – Chancen für Schifffahrt und Natur?!“. „Der Donauausbau verfolgt mehrere Ziele. Diese werden im Rahmen der Vorträge aus unterschiedlichen Blickrichtungen erörtert,“ so der Vorsitzende der Bezirksgruppe Süd des IWSV, Dipl.-Ing. Jan Stubbe. „Uns ist es gelungen, hochrangige Gäste sowohl für die Grußworte als auch für die Vorträge zu gewinnen“, so Stubbe weiter. Neben dem bayrischen Verkehrsminister, Christian Bernreiter und der Abteilungsleiterin, Frau Dr. Mellwig vom Bundesverkehrsministerium wird auch der Vizepräsident der GDWS, Herr Schwardmann Grußworte ausrichten. In den Vorträgen wird u. a. über die Historie des Donauausbaus, den aktuellen flussbaulichen Herausforderungen, den Nutzen für die Binnenschifffahrt und die Perspektiven der Main-Donau-Wasserstraße referiert. Am Nachmittag ist eine Exkursion zu aktuellen Maßnahmen des Donauausbaus vorgesehen.
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Die Umsetzung der 14 Maßnahmen, die beim Treffen der Bundesregierung mit Partnern im „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“, auf dem sogenannten „Baugipfel“ im September 2023, vorgestellt wurden, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/10434) der CDU/CSU-Fraktion.
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Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat. Erneut hat daher der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisher vorliegenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Regelungsänderung seien zu allgemein und keine Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber.
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Der Bund soll sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes erteilte der Verkehrsausschuss am 21. Februar in geänderter Fassung grünes Licht. Für die Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, die CDU/CSU- und die AfD-Fraktionen stimmten dagegen. Das Gesetz soll am 22. Februar in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet werden. Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren kann. Ebenso soll der Bund in Verkehrsstationen Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.