- Details
Die Bundesregierung will das Bauproduktengesetz an das europäische Recht anpassen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (21/1904) vorgelegt. Nach der Verordnung bestimmen Mitgliedstaaten, die Technische Bewertungsstellen benennen wollen, eine einzige benennende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen zuständig ist. Dies soll laut Entwurf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sein. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) soll weiterhin die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle wahrnehmen.
Quelle: Deutscher Bundestag
- Details
30 Milliarden Euro pro Jahr für Bauaufträge – so viel stellt das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in den kommenden zwölf Jahren bereit. Doch allein für die Planung der Bauprojekte fehlen schon heute 10.000 Experten, wie aus einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht. Deutschlands Infrastruktur ist marode. Mit dem Sondervermögen sollen in den kommenden Jahren Brücken repariert und Schultoiletten saniert werden. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgen kann, müssen Projekte ausgeschrieben und vergeben werden. Nach IW-Berechnungen müssten die Vergabekapazitäten um rund zwei Drittel steigen, damit die Milliarden auf den Baustellen ankommen. Dafür mangelt es vielerorts jedoch an Personal.
- Details
In seiner Sitzung am 26. September 2025 hat der Bundesrat einen neuen ständigen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingesetzt. Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des Bundesrates spiegelt die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wider.
- Details
In Deutschland werden 343 von 579 Verwaltungsleistungen digital angeboten: teils flächendeckend, zuweilen aber auch nur in einer einzelnen Kommune. 199 sind in mehr als der Hälfte der deutschen Städte und Gemeinden umgesetzt. 165 sind flächendeckend ausgerollt, 230 Leistungen nach dem Online-Zugangsgesetz sind bislang noch gar nicht digital verfügbar. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Digitalverbands Bitkom anlässlich der Smart Country Convention in Berlin. Etwas besser sieht es mit den Behördenvorgängen aus, die besonders häufig von Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt werden: Die insgesamt 13 sogenannten Fokusleistungen wie Elterngeld oder Eheschließung sind alle in mindestens 10 Prozent der Kommunen digital umgesetzt, 2 davon sogar flächendeckend: Bürgergeld und Einbürgerung. Zugleich attestiert die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger (50 Prozent) in einer repräsentativen Befragung von 1005 Personen ab 18 Jahren im Auftrag des Bitkom ihrer Stadt oder Gemeinde einen fortgeschrittenen Digitalisierungsgrad. 70 Prozent trauen der heimischen Verwaltung einen kompetenten Umgang mit der Digitalisierung zu – aber 90 Prozent wünschen sich, dass diese mit noch mehr Nachdruck verfolgt wird. Unter den Jüngeren von 18 bis 29 Jahre sind es sogar 95 Prozent, aber auch bei den Älteren ab 65 Jahre liegt der Anteil bei 85 Prozent. „Wir kommen bei der Digitalisierung in Städten und Gemeinden voran, aber die Menschen wünschen sich mehr Tempo“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Wir könnten viel schneller sein, wenn wir nicht überall das digitale Rad neu erfinden würden, sondern funktionierende Lösungen rasch in die Fläche brächten.“
- Details
Das Europäische Parlament hat sich mit dem Initiativbericht zu Vergabeverfahren in den Prozess zur überfälligen Reform des EU-Vergaberechts eingeschaltet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die klare Abkehr vom Zuschlag rein nach dem niedrigsten Preis. Stattdessen muss die Europäische Kommission Qualität und mittelstandsfreundliche Verfahren ins Zentrum stellen. „Es reicht nicht, Probleme nur zu benennen. Die Kommission muss jetzt handeln: Qualität vor Preis, realistische Zugänge auch für kleine und sehr kleine Büros“, erklärt BAK-Präsidentin Andrea Gebhard.
Der Bericht setzt wichtige Impulse: sektorspezifische Regeln für geistige Dienstleistungen, bessere Schulungen von Vergabestellen, Abbau von Bürokratie, Förderung der losweisen Vergabe und eine Diskussion darüber, in welchen Fällen eine Einbeziehung in das EU-Vergaberecht noch sinnvoll und verhältnismäßig ist. Doch entscheidend bleibt die Vereinfachung der Verfahren – sonst bleiben kleine Büros ausgeschlossen.
Die BAK fordert:
- Klare Vereinfachung der Eignungs- und Nachweispflichten
- Verbindliche losweise Vergabe zur Stärkung kleiner Büros
- Qualitäts- und Leistungswettbewerb statt Billigstbieterprinzip
- Konsequente Anwendung von Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit
„Architektur ist kein Massenprodukt. Vergaben müssen Planungsqualität und gesellschaftlichen Mehrwert sichern – nicht die billigste Lösung“, so Gebhard. Die BAK wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und wird sich für einen ambitionierten Kommissionsentwurf 2026 einsetzen.
Quelle: Bundesarchitektenkammer e. V.