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Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Ehrenamts- und Vereinsarbeit von Bürokratie entlasten. In einem entsprechenden Antrag fordert sie von der Bundesregierung, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem, die Bürokratiebelastung des Ehrenamts transparent zu machen und ein 25-Prozent-Bürokratieabbauziel im Ehrenamt festzulegen. Die Bundesregierung soll außerdem für die Bürokratiekosten des Ehrenamts eine „One in, two out“-Regel einführen. Für jede neue Bürokratiebelastung müsse künftig doppelt so viel bisherige Bürokratiebelastung abgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Die Eintragung von Satzungs- und Vorstandsänderungen soll bei gemeinnützigen Vereinen konsequent vereinfacht werden. Die Online-Anmeldung soll in der Praxis vom Ausnahme- zum Regelfall werden. Die öffentliche Beglaubigung soll - wie in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz - auch über andere Stellen kostengünstig möglich sein, fordern die Unionsabgeordneten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Der Gesetzesentwurf zum Moderne-Schiene-Gesetz ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit in der Vorabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss sei noch in diesem Jahr zu erwarten, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten heißt es in der Antwort: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prüfe derzeit „ergebnisoffen“, wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf eine erweiterte Grundlage gestellt werden kann. Ziel sei es, mit verkehrspolitisch ausgereiften und haushalts- und finanzpolitisch tragfähigen Konzepten, die notwendige Planungssicherheit bei der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zu schaffen. Die Überlegungen zu einem Infrastrukturfonds stünden noch am Anfang, so dass sie im Wesentlichen auf die nächste Legislaturperiode gerichtet seien, wird mitgeteilt. Hiervon unabhängig leisteten etwa die überjährige Verwendbarkeit von Ausgaberesten, die Verfügbarkeit von Verpflichtungsermächtigungen oder die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Investitionstiteln bereits heute einen wichtigen Beitrag für mehr Verlässlichkeit bei der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen.
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Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) fordert in seiner jüngsten Stellungnahme an die Bundesnetzagentur weitere Nachbesserungen des neuesten Verordnungsentwurfes, der die sogenannte „digitale Teilhabe“ sicherstellen soll. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt einen Entwurf einer Änderungs-Verordnung vor, mit der sie auf die gestiegenen Anforderungen an die Telekommunikationsversorgung reagieren will. Der Leiter der IfKom-Arbeitsgruppe Regulierung und Netze, Reinhard Genderka, erklärt dazu: „Wir können feststellen, dass die Upload-Rate im vorliegenden Entwurf mit 5 Mbit pro Sekunde unserer Empfehlung entspricht, die wir bereits zu einem früheren Zeitpunkt formuliert hatten. Auch an der Latenzzeit von 150 ms (One way) besteht aus unserer Sicht kein Korrekturbedarf.“ Genderka, auch Mitglied des Bundesvorstands der IfKom, macht jedoch deutlich: „Eine Erhöhung der Werte für den Internetzugangsdienst von 10 auf 15 Mbit pro Sekunde im Download scheint uns an der Lebenswirklichkeit vorbei zu gehen. Dieser Mindest-Wert sollte auf 30 Mbit pro Sekunde erhöht werden.“ Peter Stöberl, ebenfalls Mitglied des Bundesvorstands und der Arbeitsgruppe Regulierung und Netze erinnert an die bisherigen Stellungnahmen des Verbandes: „Bereits im Januar 2022 lauteten die Kernpunkte unserer Stellungnahme: Anpassung der Downloadrate auf 25 Mbit pro Sekunde sowie der Upload Rate auf 5 Mbit pro Sekunde. Aus heutiger Sicht und mit Blick auf die Messergebnisse sollte die geplante Verordnung auf jeden Fall hinsichtlich des Downloadwertes nachgebessert werden, und zwar auf 30 Mbit pro Sekunde.“
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Wo steht die viel diskutierte Transformation der Baubranche tatsächlich? Ist sie aus Sicht der Unternehmen bereits Realität oder noch ein fernes Zukunftsszenario? Um diese Fragen zu beantworten, erstellte das Fraunhofer IRB das erste »Stimmungsbarometer zum Stand der Transformation der Baubranche«. Die Autorinnen und Autoren, Melissa Köhler, Katrin Jochum, Michael Brüggemann, Albrecht Franz und Simon Buchart, haben in zahlreichen Interviews und durch eine umfassende Unternehmensumfrage ein differenziertes Stimmungsbild zum Stand der Transformation erhoben. Die Studie zeigt, wie die Branche selbst den Stand der Transformation bewertet, gibt einen Überblick über die wichtigsten Transformationsthemen und Handlungsfelder und liefert einen Ausblick auf Chancen und Innovationspotenziale.
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Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden zeigt, um welch sicherheitsrelevante Bauwerke es sich bei Brücken handelt. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, unterstreicht: „Brücken sind systemrelevante und sensible Bauwerke. Lässt man sie zu Schaden kommen, nimmt auch das öffentliche Leben Schaden und die Menschen verlieren das Vertrauen in ihre öffentliche Infrastruktur. Sicherheit ist ein nicht verhandelbares Gut, dies gilt umso mehr bei unseren vielfältigen Brückenbauwerken.“ Zahlreiche Studien und Berichte zeigen seit Jahren, dass Deutschland erheblich mehr in die Instandhaltung seiner Infrastrukturen investieren muss. Besonders alarmierend ist dabei der Zustand vieler Brücken, die aufgrund mangelnder Wartung und Ertüchtigung schon jetzt ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. „Wir sprechen hier von sicherheitsrelevanten Problemen der Infrastrukturbauwerke bis hin zu einem Totalversagen aufgrund eines jahrelangen Investitionsstaus“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer. „Viele der Brücken sind bereits heute am Rande ihrer Belastungsgrenzen. Ein weiteres Aufschieben von Sanierungen können wir uns aus Sicherheitsgründen nicht leisten. Wir haben unter den Brücken viele ‚Patienten‘, die in keinem wirklich guten Zustand sind“, betont der Präsident der Bundesingenieurkammer.