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Das vom Europäischen Parlament Anfang März verabschiedete KI-Gesetz soll 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Allerdings können, bis auf einige Ausnahmen, noch zwei Jahre Zeit vergehen, bevor es vollständig umgesetzt sein muss. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt das Zustandekommen eines Rechtsrahmens zur Künstlichen Intelligenz mit einem abgestuften risikobasierten Regulierungsansatz. Unterschieden wird zwischen inakzeptablen KI-Systemen, die verboten werden, Hochrisiko-Systemen mit strengen Auflagen und Anwendungen mit geringem Risiko, für die jedoch auch Transparenz- und Dokumentationspflichten bestehen. Die IfKom kritisieren jedoch den zeitlichen Rahmen des Gesetzes. Bis zum vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. Auch die Bundesregierung verweist auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice), die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden sollen, bis später auf Standards und auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen. Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden. Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern. Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr als bisher schon ins Hintertreffen geraten. Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht
Das Gesetz wird jetzt dem Vermittlungsausschuss, der aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest.
Quelle: Bundesrat
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In seiner Funktion als Vizepräsident des ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine nahm der Bundesvorsitzende der IfKom an dem Neujahrsempfang der CDU in Castrop-Rauxel statt, der unter dem Motto „Bildung“ stand. Es referierte dort Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. In ihrem Beitrag wies Ministerin Feller darauf hin, Demokratie muss bereits in jungen Jahren erlebt werden. Infolgedessen startet ihr Ministerium gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung einen Beteiligungsprozess für Schülerinnen und Schüler zur Förderung der Demokratiekompetenz. Ziel dabei ist es, bis zum Jahr 2026 neue demokratische Foren an Schulen zu installieren, die weit über die Vermittlung von Fachwissen über Staatsformen im Unterricht und die Organisation von Schülerparlamenten hinausgehen. Auch ging die Ministerin auf die vor kurzem vorgestellte PISA-Studie ein, wobei Deutschland international nur noch im Mittelfeld liegt. Diese Studie zeigt, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und Zuhören müssen konsequent gestärkt werden. Beispielsweise gibt es seit Beginn des Schuljahres an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eine verbindliche Lesezeit in der Grundschule mit wissenschaftlich erprobten und praxistauglichen digitalen Angeboten zur Leseförderung, aber auch zur Stärkung der mathematischen Kompetenzen.
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Zum Thema Ingenieurmangel in den öffentlichen Verwaltungen sprach kürzlich der ZBI mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Stein, der Mitglied im Verkehrsausschuss ist und dort für die Themen Rad- und Fußverkehr, Binnenschifffahrt, WSV, Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Der ZBI wies darauf hin, in allen Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene fehlen qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure. Beispielsweise sind bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zzt. ca. 13 Prozent aller Stellen unbesetzt. Aus Sicht des ZBI ist dies exemplarisch auch für andere Verwaltungen. Hier gibt es insbesondere im Binnenbereich massive Probleme. Nach Auffassung des IWSV - Ingenieurverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung e. V., der Mitglied im ZBI ist, wäre u. a. eine Möglichkeit, das Bewerbungsverfahren für die Einstellung von Ingenieurinnen und Ingenieuren noch mehr als bisher zu flexibilisieren und wesentlich zu vereinfachen.
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Erstmals verpflichtet die Bundesnetzagentur einen Telekommunikationsanbieter, einen Haushalt mit schnellem Internet zu versorgen. Aus diesem Anlass erneuert der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) seine Forderung, die gesetzlichen Anforderungen an schnelles Internet endlich anzupassen. Angesichts des schon bis zum Jahr 2018 von der damaligen Bundesregierung vorgesehenen flächendeckenden Ausbaus von Internetanschlüssen mit Mindestgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde im Download mutet der derzeit gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegte Mindestwert von 10 Megabit pro Sekunde geradezu anachronistisch an. Der IfKom-Bundesvorsitzende Heinz Leymann erklärt dazu: „Bereits im Jahr 2022 haben die IfKom in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten die Festlegung von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde als Mindestwert gefordert. Die derzeitige TK-Mindestversorgungsverordnung schreibt Werte von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload vor. Das berücksichtigt nicht die gleichzeitige Nutzung eines Anschlusses durch mehrere Personen bei gleichbleibender Qualität und passt im Kontext von Gigabitnetzen und Glasfaserausbau längst nicht mehr in die Zeit. Eine Anpassung ist dringend notwendig.“