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Die Kommunen gestalten die Mobilitätswende mit unterschiedlichen Maßnahmen, beispielsweise indem sie mehr Flächen für den Fuß- und Radverkehr vorsehen, verkehrsberuhigte Bereiche einrichten oder Parkraum neu ordnen. Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gibt nun wichtige rechtliche Impulse für die Umsetzung der Mobilitätswende im Einklang mit städtebaulichen Zielen und präsentiert praxisnahe Empfehlungen.
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Am 12. Mai 2023 wurde Frau Dipl.-Ing. Stefanie von Einem anlässlich der 51. Bundesmitgliederversammlung des IWSV e. V. zur neuen Bundesvorsitzenden des IWSV e. V. gewählt. Die Satzung wurde modernisiert, u. a. hat der IWSV den Namen angepasst, alle Mitglieder (ordentliche oder Fördermitglieder) sind stimmberechtigt, Versammlungen können auch digital stattfinden.
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Newsletter ist effektiver, schneller und nachhaltiger.
Das ist sie, die letzte Printausgabe der ZBI-Nachrichten. Bislang informierte der ZBI insbesondere über die ZBI-Nachrichten und sowie die ZBI-Homepage. Erstere landen 4x pro Jahr per Snail-Mail im Briefkasten, letztere unterliegt einer gewissen „disziplinierten regelmäßigen Holschuld“ der Leser*innen.
Für den ZBI und seine Mitgliedsverbände steht aber der schnelle Zugang und Nutzen von berufspolitischen Informationen im Fokus. Eine zeitnahe Berichterstattung zu aktuellen Themen ist unter solchen Bedingungen mit der Printausgabe der ZBI-Nachrichten nur schwer realisierbar. Dies gilt insbesondere in Zeiten der Digitalisierung.
Aus diesem Grunde hat der Hauptvorstand des ZBI beschlossen, die ZBI-Nachrichten zum Jahresende 2023 als Print-Ausgabe einzustellen und stattdessen künftig einen digitalen Newsletter mit kürzeren Erscheinungszyklen herauszugeben. Last but not least sehen wir dies zudem auch als kleinen Beitrag zu einem nachhaltigen und effizienten Umgang mit unseren Ressourcen.
Übrigens: das Editorial dieser Ausgabe kommt vom Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck. Wer mag: hier gibt's die Online-Variante der Zeitschrift.
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Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten zur Regelung der künstlichen Intelligenz (AI-Act). Angesichts des bereits im April 2021 von der EU-Kommission eingebrachten Gesetzes fordert der Ingenieurverband nunmehr eine zügige Verabschiedung der Regeln durch das EU-Parlament und durch die Mitgliedstaaten. Aus Sicht des Bundesvorstands ist eine solche Regulierung sinnvoll, da sie den Rahmen festlegt, in dem Innovationen entstehen können und somit die Bedingungen für Wettbewerb deutlich macht. Zudem stellen die gesetzlichen Regelungen eine Schutzfunktion für die Menschen dar. Ob sich die jetzt festgelegte Kategorisierung in Risikostufen bewährt, muss abgewartet werden. Es muss aber, so fordern die IfKom, zukünftig möglich sein, bei der Erstellung von Gesetzen auf EU-Ebene schneller auf innovative Entwicklungen in der Technik einzugehen.
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Nach langen Verhandlungen haben sich die europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU jetzt auf das Gesetz über die Künstliche Intelligenz politisch geeinigt. „Künstliche Intelligenz verändert schon heute unseren Alltag. Und das ist erst der Anfang. Klug und breit eingesetzt, verspricht KI enorme Vorteile für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Daher begrüße ich die heutige politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsakt zur Künstlichen Intelligenz sehr“, sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission. Die Präsidentin betonte weiter: „Das EU-Gesetz über die Künstliche Intelligenz ist der erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz weltweit. Dies ist also ein historischer Moment. Mit dem KI-Gesetz werden die europäischen Werte in eine neue Ära überführt. Durch die Konzentration der Regulierung auf erkennbare Risiken wird die heutige Einigung eine verantwortungsvolle Innovation in Europa fördern. Indem sie die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen garantiert, wird sie die Entwicklung, den Einsatz und die Einführung vertrauenswürdiger KI in der EU unterstützen. Unser KI-Gesetz wird einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung globaler Regeln und Grundsätze für menschenzentrierte KI leisten."