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Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat. Erneut hat daher der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisher vorliegenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Regelungsänderung seien zu allgemein und keine Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber.
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Der Bund soll sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes erteilte der Verkehrsausschuss am 21. Februar in geänderter Fassung grünes Licht. Für die Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, die CDU/CSU- und die AfD-Fraktionen stimmten dagegen. Das Gesetz soll am 22. Februar in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet werden. Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren kann. Ebenso soll der Bund in Verkehrsstationen Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.
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Die Deutschen ächzen unter der Bürokratie. Die vorherrschenden Gefühle im Zusammenhang mit Bürokratie sind Wut, Zorn und Aggression. Fast jeder Zweite gibt zu, bürokratische Vorschriften schon mal ignoriert oder nicht vollständig eingehalten zu haben. Dies ergibt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey unter 5.000 Bundesbürgern im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Insgesamt empfinden 92 Prozent der Befragten den bürokratischen Aufwand für Bürger und Unternehmen als zu hoch, nur 6 Prozent als angemessen. 85 Prozent sagen, es gäbe mehr Bürokratie als vor 10 Jahren. Während im Bevölkerungsdurchschnitt 48 Prozent sagen, sie hätten Vorschriften nicht oder nicht vollständig eingehalten, sagen das sogar mehr als 54 Prozent der Beamten. In den Stadtstaaten Bremen, Berlin, Hamburg werden Regulierungen stärker missachtet als in Flächenländern. Am gesetzestreuesten sind die Bürger in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die dominierenden Gefühle im Zusammenhang mit Bürokratie sind Wut/Zorn/Aggression (43 Prozent). Am wütendsten sind Sachsen, Sachsen-Anhaltiner und Thüringer.
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Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich am Mittwoch, 21. Februar 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit Vorlagen zum Thema Bürokratieabbau. Von 11 bis 13 Uhr werden Sachverständige zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion sowie zum „Sonderbericht der Bundesregierung - Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ Stellung nehmen. Die Sitzung wird live auf https://www.bundestag.de übertragen.