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Der Bundesrat hat am 6. November dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer, die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis.
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Bildungsbezogenes Wohnen möchte die FDP-Fraktion mittels eines Antrags (19/23927) fördern. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin auf, mit den Ländern verstärkt nach Möglichkeiten zu suchen, öffentlich-private-Partnerschaften zu nutzen und den Ankauf von Belegungsrechten von privaten Bauherren zur Unterbringung von Studierenden und Auszubildenden zu prüfen. Studierendenwerke sollten auch für Auszubildende geöffnet werden, um damit das gemeinsame Zusammenleben von Studierenden und Auszubildenden in Wohnheimen zu ermöglichen und umzusetzen, heißt es in dem Antrag weiter. Auch solle darauf hingewirkt werden, dass mit Bundesmitteln geförderter studentischer Wohnraum ebenfalls Auszubildenden offensteht. Die Herausforderungen angespannter Wohnungsmärkte träfen Auszubildende und Studierende in gleicher Weise, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß, der in dieser Woche im Bundestag beraten werden soll. Während Studierendenwerke Wohnraum für Studierende zur Verfügung stellten, gebe es für Azubis häufig keine gezielten Wohnangebote.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Das Bundeskabinett hat am 4 November den Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Seit dem Referentenentwurf von Anfang Juni wurde intensiv unter anderem über das Thema Erschwerung beziehungsweise Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen diskutiert. Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) begrüßt nun die Aufnahme dieser Regelung in den Regierungsentwurf. Bauland ist der limitierende Faktor beim Planen und Bauen. In Ballungsräumen verstärkt sich das zusätzlich aufgrund der hohen Nachfrage. Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun die notwendigen Baulandpotenziale heben. Damit soll es Kommunen und Bauherren erleichtert werden, neuen Wohnraum zu errichten.
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Digitalpolitische Entscheidungsprozesse für Europa sollten schneller als bisher umgesetzt werden. Ebenso muss die Breitband-Infrastruktur als Basis einer erfolgreichen Digitalisierung zügiger in die Fläche kommen. In dieser Einschätzung sind sich der Europaabgeordnete Axel Voss und der Berufsverband IfKom – Ingenieure für Kommunikation e. V. einig! Zudem muss dringend an einer stärkeren digitalen Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas gearbeitet werden.
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Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht, um weitere Beschleunigungspotenziale für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte zu realisieren. In der Sitzung am 4. November stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion und Ablehnung der AfD-Fraktion für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/22139) in der durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Der ebenfalls zur Abstimmung vorgelegte Gesetzentwurf der FDP-Fraktion "für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz" sowie ein Antrag der AfD-Fraktion fanden hingegen keine Mehrheit. Am Donnerstag werden die Vorlagen im Plenum des Bundestages debattiert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf auch noch der Zustimmung des Bundesrates.