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Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung“ vorgelegt, mit dem auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Prinzip der „amtsangemessenen Alimentation“ reagiert werden soll. Diese Gerichtsbeschlüsse ergingen zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene, betreffen aber mittelbar auch den Bund, wie die Bundesregierung ausführt. Danach stellte das Verfassungsgericht in seinem Beschluss 2 BvL 4/18 fest, dass die Besoldung, die das Land Berlin den Richtern und Staatsanwälten der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie den Richtern und Staatsanwälten der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 gewährt hat, evident unzureichend war. Das Gericht konstatiere, „dass der durch das Alimentationsprinzip gebotene Mindestabstand zwischen der Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe und dem Grundsicherungsniveau nicht gewahrt sei, wenn die Nettoalimentation um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liege“.
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Der Bund will öffentliche Aufträge künftig nur noch an Firmen vergeben, die an Tarifverträge gebunden sind. Das sieht der Entwurf für ein Tariftreuegesetz vor, der das Ziel hat, die seit Jahren rückläufige Tarifbindung in deutschen Unternehmen wieder zu stärken. Zwar seien mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz 2014 wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems ergriffen worden. Dennoch sei in den Folgejahren die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien weiter zurückgegangen, erläutert die Regierung. „Dazu beigetragen hat auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen.“ Diese Benachteiligung soll mit dem Gesetz aufgehoben werden.
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Die Bundesregierung hat eine positive Bilanz des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ gezogen. In einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) erklärte die Regierung, es sei einiges erreicht worden. So wurde auf den gleich zu Beginn der Arbeit beschlossenen Katalog mit 187 Maßnahmen verwiesen. In einem Bericht für den Ausschuss heißt es, basierend auf den Bündnis-Maßnahmen habe die Bundesregierung im September 2023 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Baukonjunktur und des Baus von zusätzlichem Wohnraum verabschiedet. Der am 6. November 2023 beschlossene „Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ greife Impulse aus dem Bündnis auf und sorge dafür, dass in Deutschland wieder schneller Wohnungen gebaut werden können.