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Experten haben moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz (DGG) der Bundesregierung geübt, das die nationalen Durchführungsbestimmungen des EU-Data Governance Acts (DGA) regelt. Das ergab eine Anhörung des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag zum DGG (20/13090) am 13. November, in der mehrere Experten die Hoffnung äußerten, das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können. Mit dem DGA sollen einheitliche Spielregeln für das Teilen von Daten festgelegt und der Weg zu einem gemeinsamen Datenbinnenmarkt geebnet werden. Mit dem DGG werden die für die Umsetzung in Deutschland zuständigen Behörden, die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt, benannt. Zudem werden europarechtlich notwendige Bußgeldvorschriften und Durchsetzungsbefugnisse festgelegt. Während die BNetzA für Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste sowie für die Registrierung datenaltruistischer Organisationen zuständig ist, soll das Statistische Bundesamt als zentrale Informationsstelle ausgebaut werden. Es soll öffentliche Stellen dabei unterstützten, geschützte Daten nutzbar zu machen.
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Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat sich am 13. November mit den Auswirkungen einer möglichen vorzeitigen Auflösung des Deutschen Bundestages befasst. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung bezeichnete die CDU/CSU-Fraktion die Situation als schwierig. Aber es müsse geklärt werden, wie es weitergehen werde. Auch wollte die Fraktion wissen, was die mögliche vorläufige Haushaltsführung ab 2025 für den Baubereich bedeuten könne und ob die Baugesetz-Novelle noch verabschiedet werden könne. Auch die AfD-Fraktion wollte wissen, welche Folgen es haben werde, dass es vermutlich erst Mitte nächsten Jahres einen Haushalt geben werde.
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Die führenden Verbände der deutschen Immobilienwirtschaft haben die geplante Novelle des Baugesetzbuches, mit der der Wohnungsbau wieder in Schwung gebracht werden soll, als unzureichend und teilweise verfehlt kritisiert. „Ein deutlicher Ruck für den Wohnungsbau ist mit dem Entwurf nicht verbunden“, kritisierte Axel Gedaschko (Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Mehrere Sachverständige appellierten, den Gesetzentwurf vor einer eventuellen Auflösung des Deutschen Bundestages noch zu verabschieden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (20/13091) sieht weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau vor. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich sein sollen, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen in neuen Baugebieten Flächen für den sozialen Wohnungsbau erhalten können. Bebauungspläne sollen schneller aufgestellt werden. Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert, was allerdings der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände noch nicht weit genug ging. Das Vorkaufsrecht müsse zu einem aktiven Instrument zur Flächenmobilisierung ausgebaut werden. Auch Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund) forderte Änderungen wie eine Ausweitung des Vorkaufsrechts, damit die Ausübung in Milieuschutzgebieten wieder möglich werde. Der Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müsse dauerhaft entfristet werden.
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Überwiegend verhalten bei prinzipieller Zustimmung haben Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat bewertet. Darin soll die Bedeutung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung dadurch hervorgehoben werden, dass sie im Verwaltungsverfahrensgesetz in einem eigenen Paragrafen normiert wird. Überdies geht es um die Vorgabe einer digitalen Übermittlung von Inhalt und Ergebnis von den Vorhabenträgern an Behörden und betroffene Öffentlichkeit.
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Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ (20/11980) geht es am Montag, 4. November 2024, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 800) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).