Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung unterstützen die Planerkammern dieses Vorhaben und bringen sich aktiv in das Musterverfahren des IT-Planungsrats ein.

Das Verfahren des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21673) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Für den BVWP 2030 seien insgesamt über 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubau, von denen etwa 1.700 auf Bundesfernstraßen, 400 auf Bundesschienenwege und 50 auf Bundeswasserstraßen entfielen, von zahlreichen Akteuren eingebracht worden, heißt es in der Antwort. Anschließend seien die Projektanmeldungen von Fachgutachtern des Bundes plausibilisiert und unter Nutzung der Verkehrsprognose 2030 als Grundlage einem Bewertungsverfahren mit vier Modulen (Modul A: Nutzen-Kosten-Analyse, Modul B: Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, Modul C: Raumordnerische Beurteilung, Modul D: Städtebauliche Beurteilung) unterzogen worden.

In ihrem jüngsten Gutachten empfiehlt die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die digitale Infrastruktur für die Bildung stärker auszubauen sowie einen länderübergreifenden Beirat für die Einrichtung datenschutzsicherer Plattformen zur Kommunikation und zum Datenaustausch zu etablieren. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) unterstützt diese Forderungen ausdrücklich. Die IfKom fordern darüber hinaus, dem Beirat ausreichende Kompetenzen an die Hand zu geben.

„Grundsätzlich begrüßt der VDEI (Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure e.V.) die mit dem Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes erneut angestoßene Beschleunigung von Investitionsprojekten für Schienenwege“, sagt dessen Präsident Dr. Thomas Mainka. Es ist sehr erfreulich, dass Planungen für Schienenwege und damit für den umweltfreundlichsten Verkehrsträger, die den Charakter des Schienenweges und dessen Anlagenumfang nur unwesentlich ändern, nunmehr nicht mehr der Verpflichtung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit auch der Planfeststellung unterliegen müssen. Mit diesem Bezug bleiben aber auch die demokratischen Beteiligungsrechte bei neuen oder wesentlich veränderten Anlagen erhalten.

Die Digitalisierung ist eine gewaltige Herausforderung für Deutschland. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Infrastruktur, Bildung, Arbeit, Forschung, Wirtschaft, öffentliche Verwaltung sowie Cybersicherheit und Datenpolitik. Daher hat sie gravierende Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft und Arbeitswelt. Folglich muss der digitale Wandel für und mit den Menschen gestaltet werden. Obwohl Deutschland zu den stärksten Volkswirtschaften weltweit zählt, nimmt es bei der Digitalisierung lediglich einen guten Platz im Mittelfeld ein. Beispielsweise zählen zu den 100 größten Digitalkonzernen der Welt lediglich zwei Unternehmen in Deutschland.