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Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger würde die meisten Verwaltungsangelegenheiten gerne online erledigen, scheitert aber immer noch am fehlenden Angebot. Von 14 wichtigen Verwaltungsleistungen – vom Verlängern des Personalausweises über die Wohnsitzmeldung bis zur Beantragung einer Baugenehmigung – gibt es gerade einmal bei 3 den mehrheitlichen Wunsch, persönlich vor Ort zu erscheinen: Eheschließung, Scheidung und Strafanzeigen – das wollen die meisten Menschen nicht im Internet erledigen. Zugleich sagen jeweils 73 Prozent, dass die meisten Behördengange problemlos online erledigt werden könnten und digitale Behördengänge Zeit sparen. In der Praxis haben aber erst 15 Prozent online eine Verwaltungsleistung beantragt, nur knapp ein Drittel (31 Prozent) war damit zufrieden. Der häufigste digitale Kontakt zu Behörden ist die Online-Terminvereinbarung (67 Prozent), mit der immerhin 66 Prozent zufrieden waren. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.003 Personen ab 18 Jahren in Deutschland, die heute im Vorfeld der Smart Country Convention in Berlin vorgestellt wurden.
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Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessern. Dazu hat sie den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (20/13171) vorgelegt, über den der Bundestag erstmals am Freitagvormittag beraten will. Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ soll bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten. In naturschutzrechtlichen Verfahren soll es laut Bundesregierung eine Einschränkung geben: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse, geht aus dem Entwurf hervor. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr soll die Wirkung des überragenden öffentlichen Interesses unter Einbeziehung betroffener Unternehmen und zuständiger Behörden nach drei Jahren evaluieren, heißt es darin weiter.
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Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Ehrenamts- und Vereinsarbeit von Bürokratie entlasten. In einem entsprechenden Antrag fordert sie von der Bundesregierung, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem, die Bürokratiebelastung des Ehrenamts transparent zu machen und ein 25-Prozent-Bürokratieabbauziel im Ehrenamt festzulegen. Die Bundesregierung soll außerdem für die Bürokratiekosten des Ehrenamts eine „One in, two out“-Regel einführen. Für jede neue Bürokratiebelastung müsse künftig doppelt so viel bisherige Bürokratiebelastung abgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Die Eintragung von Satzungs- und Vorstandsänderungen soll bei gemeinnützigen Vereinen konsequent vereinfacht werden. Die Online-Anmeldung soll in der Praxis vom Ausnahme- zum Regelfall werden. Die öffentliche Beglaubigung soll - wie in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz - auch über andere Stellen kostengünstig möglich sein, fordern die Unionsabgeordneten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Der Gesetzesentwurf zum Moderne-Schiene-Gesetz ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit in der Vorabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss sei noch in diesem Jahr zu erwarten, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten heißt es in der Antwort: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prüfe derzeit „ergebnisoffen“, wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf eine erweiterte Grundlage gestellt werden kann. Ziel sei es, mit verkehrspolitisch ausgereiften und haushalts- und finanzpolitisch tragfähigen Konzepten, die notwendige Planungssicherheit bei der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zu schaffen. Die Überlegungen zu einem Infrastrukturfonds stünden noch am Anfang, so dass sie im Wesentlichen auf die nächste Legislaturperiode gerichtet seien, wird mitgeteilt. Hiervon unabhängig leisteten etwa die überjährige Verwendbarkeit von Ausgaberesten, die Verfügbarkeit von Verpflichtungsermächtigungen oder die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Investitionstiteln bereits heute einen wichtigen Beitrag für mehr Verlässlichkeit bei der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen.
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Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) fordert in seiner jüngsten Stellungnahme an die Bundesnetzagentur weitere Nachbesserungen des neuesten Verordnungsentwurfes, der die sogenannte „digitale Teilhabe“ sicherstellen soll. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt einen Entwurf einer Änderungs-Verordnung vor, mit der sie auf die gestiegenen Anforderungen an die Telekommunikationsversorgung reagieren will. Der Leiter der IfKom-Arbeitsgruppe Regulierung und Netze, Reinhard Genderka, erklärt dazu: „Wir können feststellen, dass die Upload-Rate im vorliegenden Entwurf mit 5 Mbit pro Sekunde unserer Empfehlung entspricht, die wir bereits zu einem früheren Zeitpunkt formuliert hatten. Auch an der Latenzzeit von 150 ms (One way) besteht aus unserer Sicht kein Korrekturbedarf.“ Genderka, auch Mitglied des Bundesvorstands der IfKom, macht jedoch deutlich: „Eine Erhöhung der Werte für den Internetzugangsdienst von 10 auf 15 Mbit pro Sekunde im Download scheint uns an der Lebenswirklichkeit vorbei zu gehen. Dieser Mindest-Wert sollte auf 30 Mbit pro Sekunde erhöht werden.“ Peter Stöberl, ebenfalls Mitglied des Bundesvorstands und der Arbeitsgruppe Regulierung und Netze erinnert an die bisherigen Stellungnahmen des Verbandes: „Bereits im Januar 2022 lauteten die Kernpunkte unserer Stellungnahme: Anpassung der Downloadrate auf 25 Mbit pro Sekunde sowie der Upload Rate auf 5 Mbit pro Sekunde. Aus heutiger Sicht und mit Blick auf die Messergebnisse sollte die geplante Verordnung auf jeden Fall hinsichtlich des Downloadwertes nachgebessert werden, und zwar auf 30 Mbit pro Sekunde.“