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Die fehlende Praxisnähe bei öffentlichen Vergabeverfahren führt bei Auftraggebern und Auftragnehmern häufig zu Problemen. In der Praxis erleben Ingenieurinnen und Ingenieure immer wieder Vergabeverfahren, in denen unpassende Eignungskriterien gewählt werden. Der qualifizierte Vergabeberater, eine Fortbildung, die gemeinsam von den Ingenieurkammern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeboten wird, soll eine Brücke schlagen und den Ingenieurinnen und Ingenieuren die notwendigen Fachkenntnisse für praxisgerechte Vergabeverfahren im Interesse aller Beteiligten vermitteln. Die Begleitung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber wird als Dienstleistung häufig von RechtsanwältInnen oder ArchitektInnen erbracht. Erfahrungen zeigen, dass RechtsanwältInnen Vergabeverfahren häufig zu formalisiert gestalten und unpassende Eignungs- oder Zuschlagskriterien wählen. So kommt es im Bereich der Tragwerksplanung regelmäßig zu Referenzanforderungen, die dem Gegenstand des Vergabeverfahrens nicht gerecht werden.
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Die Bundesregierung will ihre Open-Data-Strategie voranbringen. Dazu hat sie den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors" (19/27442) vorgelegt, der den Datenaustausch zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft an einigen Stellen erleichtern soll. So wird die Verwaltung der Vorlage zufolge verpflichtet, .de-Mail-Zugänge zu schaffen und diese per elektronischem Personalausweis zu identifizieren. Auch die elektronische Aktenführung sowie die Einführung elektronischer Amts- und Verkündungsblätter ist vorgesehen. Mit der Verpflichtung zur Bereitstellung unbearbeiteter, maschinenlesbarer Daten für "die gesamte Bundesverwaltung mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften und Beliehener" würden erstmals unbearbeitete Forschungsdaten miterfasst. In diesen lägen "erhebliche Potenziale zur Verbesserung von Transparenz, Überprüfbarkeit und Austausch in der Forschung". Schließlich setzt die Bundesregierung den Angaben zufolge mit dem Vorhaben EU-Vorgaben in nationales Recht um.
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Am 11. März 2021 haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) eine zweiwöchige Versuchsreihe mit Technologien für den sicheren, effizienten und flexiblen Zugverkehr von morgen erfolgreich abgeschlossen. Ziel der Forschungsarbeiten des DLR ist es, mehr Passagier- und Güterverkehr auf die Schienen zu bringen, den Fahrgastkomfort durch weniger Umsteigen zu erhöhen, notwendige Bahnübergänge besser abzusichern und eine flexiblere Zusammensetzung der Züge zu ermöglichen, um Streckenkapazitäten zu optimieren. Dazu benötigt der Schienenverkehr mehr Automation. Gemeinsam mit Kooperationspartnern entwickelt das DLR die notwendigen Kommunikations- und Navigationsverfahren, um solche neuen Lösungsansätze zu ermöglichen.
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Führende Verbände und Organisationen der Baustoffindustrie, der Planer und der Bauausführenden, die sich in der „Klimarunde BAU“ zusammengeschlossen haben, begrüßen die Verabschiedung der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung. Die Wertschöpfungskette Bau werde selbstverständlich ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierfür sei eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich, erklärte die „Klimarunde BAU“. Zu Recht strebt die Bundesregierung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus der Bauwerke an. Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes sei ein sehr wichtiger Aspekt, der auch deutlich forciert werden müsse. Für einen effektiven Klimaschutz im Bausektor sei es nicht ausreichend, den Fokus ausschließlich auf die Betriebsemissionen von Gebäuden zu legen. Zukünftig sollte der gesamte CO2-Fußabdruck von Bauwerken in Verbindung mit dem Ressourcenverbrauch und einer Bilanzierung der Umweltauswirkungen sowie einer langfristigen Betrachtung der Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus hinweg bewertet werden.
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Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/27187) vorgelegt, mit dem das Haftungsprivileg im Ehrenamt angepasst werden soll. Demnach soll der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte steuerfreie Ehrenamtspauschalbetrag von 720 Euro auf 840 Euro abgeändert werden. Hintergrund ist dem Antrag zufolge die am 1. Januar 2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 in Kraft getretene neue, erhöhte Ehrenamtspauschale. Nun sei es für ehrenamtlich tätige Personen möglich, eine Aufwandsentschädigung von nunmehr 840,00 Euro im Jahr steuerfrei zu erhalten. Damit entstehe im fahrlässig verschuldeten Schadensfall des Vereins- oder Organmitglieds während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine Rechtsunsicherheit, da das BGB nach wie vor von maximal 720,00 Euro als Bedingung für eine Haftungsprivilegierung gegenüber dem Verein ausgehe.
Quelle: Deutscher Bundestag