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Der Digitalausschuss hat in einem öffentlichen Gespräch mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über zwei Kernelemente der EU-Digitalstrategie diskutiert. Gegenstand war das Gesetz über digitale Dienste (EU Digital Services Act) und das Gesetz über digitale Märkte (EU Digital Market Act). Das Gesetz über digitale Dienste zielt darauf ab, Innovationen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und eine Expansion von kleineren Plattformen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups zu erleichtern. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit von Nutzern neu austariert werden und der Verbraucherschutz im Internet verbessert werden. Das Gesetz über digitale Märkte zielt auf Anbieter von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Clouddiensten, Videoplattformen und Betriebssystemen ab, die bereits eine Marktmacht haben. Damit sichergestellt ist, dass es auf Online-Plattformen fair zugeht, legt es etwa eine Reihe an Kriterien für die Einstufung solcher Plattformen als "Gatekeeper" fest.
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Die Initiative „Heimat 2.0“ geht wegen großer Resonanz in eine neue Runde: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fördern auch in diesem Jahr digitale Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlich geprägten strukturschwachen Räumen – etwa in den Themenfeldern Gesundheit, Pflege, Nahversorgung, Kultur und Mobilität.
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Bei der Einführung digitaler Projekte sollten technische, ökonomische, aber auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Die Digitalisierung selbst kann auf diese Weise einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Der Ingenieurverband IfKom fordert daher, den Einsatz intelligenter digitaler Lösungen zur Steigerung der Nachhaltigkeit stärker zu unterstützen und zu fördern.
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Wie planungssichere Karrierewege in der Wissenschaft geschaffen werden können, danach fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleine Anfrage (19/26662). Die Fraktion möchte wissen, wann genau die Ergebnisse der ursprünglich 2020 angekündigten Evaluation der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVGs) veröffentlicht werden und welche Verbesserung sich die Bundesregierung von der Novelle bei der Befristungsquote verspricht. Ferner fragen die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung plant, das WissZeitVG hinsichtlich der Befristung so zu reformieren, dass nur unter klaren Aufzeigen von Perspektiven Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler befristet werden dürfen und wann ihnen eine unbefristete Stelle angeboten werden muss.
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ruft zur Teilnahme an der neuen Förderrunde des Innovationsprogramms Zukunft Bau auf. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und andere Akteure aus der Bauforschung können Anträge für Forschungsvorhaben bis zum 1. Juni 2021 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung einreichen. Das BBSR setzt das Innovationsprogramm Zukunft Bau für das BMI um. Die Förderung ist für alle Forschungsthemen offen, die zur nachhaltigen Entwicklung des Gebäudebereichs beitragen. Dazu zählen beispielsweise Projekte, die Klimaneutralität und Klimaanpassung in Gebäuden voranbringen, neue Lösungen für ressourceneffizientes und bezahlbares Bauen entwickeln oder innovative Lösungen in den Bereichen Baukultur und Architektur erarbeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei dieser Förderrunde auf dem Klimaschutz im Gebäudebereich.