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Die kenianische Stadtplanerin und Beraterin für nachhaltige Mobilität, Cyprine Odada, hat am 15. November im Entwicklungsausschuss eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen bei Stadt- und Verkehrsplanungsprojekten angemahnt. Zahlreiche Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie Verkehrswege anders nutzen würden als Männer, weil sie sich in Afrika neben dem Job auch überwiegend um Kinder und Haushalt kümmerten, sagte sie in der öffentlichen Sitzung. Frauen würden häufiger als Männer kleine Wege erledigen, und dies in erster Linie zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber die Infrastruktur sei „von Männern für Männer gemacht“, urteilte Odada. So seien viele Bürgersteige zu schmal für Kinderwägen, Wege würden abends nicht oder nur unzureichend beleuchtet, was sie für Frauen unsicher mache. Weil Frauen öfter öffentliche Transportmittel nutzen müssten, sei es für sie teurer, außerdem seien Möglichkeiten zum Festhalten zu weit oben angebracht. „Wenn das Transportwesen nicht auf die Belange der Geschlechter eingeht, kann das eine Frage von Leben und Tod sein oder dazu führen, dass Frauen in Armut abdriften oder ihr nicht entkommen können“, betonte Obada, die sich auch im Wohn- und Siedlungsprogramm der Vereinten Nationen (UN-Habitat) engagiert. Sie forderte, die öffentliche Förderung von Infrastrukturmaßnahmen davon abhängig zu machen, dass sie geschlechtersensibel sind. Dafür müssten geschlechtsspezifische Zielsetzungen bei der Stadt- und Verkehrsplanung definiert werden.
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Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich weitergehende Regelungen, damit das Gesetz seinem Namen gerecht wird und tatsächlich ein Beschleunigungseffekt beim Ausbau der Telekommunikationsnetze eintritt. Die Ingenieure für Kommunikation begrüßen ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, den Netzausbau zu beschleunigen. Im Rahmen der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf weist der Verband auf Verbesserungsmöglichkeiten hin, ansonsten verfehlt der jetzige Entwurf seine Wirkung.
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Die Bundesregierung hat einen Sonderbericht mit dem Titel „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ (20/9000) vorgelegt. Wie die Bundesregierung darin schreibt, sei ihr „bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“ ein wichtiges Anliegen. Ziel des Berichtes sei es, darzustellen, was die Bundesregierung in diesen Bereichen bereits unternommen habe und noch unternehmen wolle. Unter anderem wird in dem Bericht auf das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV verwiesen, dessen Eckpunkte dem Bericht als Anlage beigefügt sind. Zudem fasst der Bericht überblickartig und in Politikfeldern gegliedert abgeschlossene, laufende und geplante Maßnahmen in den Bereichen zusammen. „Im Zentrum stehen hierbei insbesondere Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren“, heißt es dazu. Ferner gibt die Bundesregierung Auskunft über „Querschnittsmaßnahmen“ zur besseren Rechtssetzung und zum Bürokratieabbau, etwa den Digitalcheck, Praxischecks und Reallabore. Auch auf die deutsch-französische Initiative zum Bürokratieabbau wird in dem Bericht verwiesen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Nach dem Umsetzungs- und Finanzierungsstand der Digitalstrategie mit den 135 Zielvorgaben erkundigt sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/9075). Darin möchten die Abgeordneten unter anderem erfahren, wann die Bundesregierung den Digitalausschuss über den aktuellen Stand des Monitorings informieren will. Auch interessiert die Fraktion, welche in der Strategie aufgeführten Vorhaben aus den Einzelplänen der Bundesministerien ausfinanziert sind und für welche Projekte Mittel aus dem angekündigten „Digitalbudget“ benötigt werden. Daran anschließend fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung plant, in den verbleibenden Haushaltsentwürfen dieser Legislatur ein Digitalbudget einzuführen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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