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Der Bundesrat will die Liste der Straßenbauvorhaben, für die eine Planungsbeschleunigung gelten soll, aktualisieren. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)“ sieht eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in der Anlage 1 zu Paragraf 17e Absatz 1 FStrG für Projekte in den Ländern vor, um eine Planungsbeschleunigung für die aufgezählten Projekte herbeizuführen. Aktuell fehlten wichtige zeitkritische Projekte - insbesondere Autobahnkreuze und Brücken, schreibt die Länderkammer. Daher sei die Anlage zu aktualisieren. „Gerade vor dem Hintergrund der Planungsbeschleunigung, die sich ebenso im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wiederfindet, ist die Überarbeitung dieser Anlage zwingend geboten“, heißt es in dem Entwurf. Darin werden insgesamt 149 Projekte aufgeführt, für die die Planungsbeschleunigung gelten soll. Damit würde sich die Anzahl der in der derzeitigen Anlage 1 zu Paragraf 17e Absatz 1 FStrG enthaltenen Straßenabschnitte von 88 auf 149 Vorhaben erhöhen.
Bundestag verabschiedet Vergabebeschleunigungsgesetz: Ein ausgewogener Kompromiss mit Luft nach oben
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Der Deutsche Bundestag hat am 23. April das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) verabschiedet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den politischen Willen zur Modernisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren und sieht in dem Gesetz einen vertretbaren Kompromiss – auch wenn in einzelnen Punkten noch Verbesserungspotenzial besteht.
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„Wolfsburg – untrennbar mit Volkswagen verbunden – liegt an der Südeinfahrt vom Mittellandkanal in den Elbe-Seiten-Kanal. Ein vor 50 Jahren fertiggestellter Kanal, der für die Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens eine hohe Bedeutung hat, aber auch weitere Zwecke erfüllt. Wir wollen auf dem Ingenieurtag zeitliche und thematische Brücken schlagen,“ so der Vorsitzende der Bezirksgruppe Hannover des IWSV, Jan Schaper.
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Anfang April einen Gesetzentwurf zur umfassenden Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts in die Länder- und Verbändeanhörung eingebracht. Ziel dieses sogenannten „Baugesetzbuch-Upgrades“ ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, mehr Wohnraum zu schaffen und Kommunen größere Handlungsspielräume für eine nachhaltige und gemischte Stadtentwicklung zu eröffnen.
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Mit dem Beschluss des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) sowie der nationalen Durchführung des europäischen Data Act hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2026 zentrale Weichen für die künftige Datenökonomie in Deutschland gestellt. Beide Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen für einen verbesserten Zugang zu Daten, deren verstärkte Nutzung sowie für neue Formen des Daten-teilens zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
