Das Bundeskabinett hat am 27. Januar eine Datenstrategie beschlossen. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Datenstrategie der Bundesregierung und mahnt an, weiterhin hohe Anstrengungen beim Ausbau der Gigabitnetze und des Mobilfunks zu unternehmen, damit Daten überhaupt in akzeptablem Tempo fließen können.

IfKom Pressefoto 01 2021 prvwKürzlich lud der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier zum Gespräch mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ein, an dem der Bundesvorsitzende der IfKom, Dipl.-Ing. Heinz Leymann, teilnahm. Dabei ging es unter anderem um die Förderung der Digitalisierung in unseren Schulen durch den Bund, die Zukunft des föderalen Bildungssystems, Erfahrungen aus der Corona-Krise sowie individuelle Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema Bildung.

Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen.

Die Planungszeiten für Bundesschienen- und Bundesfernstraßenprojekte thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/25752). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung durch frühe Öffentlichkeitsbeteiligung künftig im Fernstraßenbau, beim Schienenausbau sowie beim Bau von Fahrradwegen in Bundeszuständigkeit genutzt werden sollen. Gefragt wird auch, welche konkreten Beschleunigungseffekte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von der im Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Entbindung von der UVP-Pflicht (Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung) beziehungsweise von der Ermöglichung vereinfachter standortbezogener UVP-Prüfungen erwartet.

Quelle: Deutscher Bundestag

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GRW-Gesetzes vorgelegt, mit dem vor allem strukturschwache Kommunen beim Straßenausbau unterstützt werden sollen. Man wolle dazu beitragen, dass an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen eher umgesetzt werden können sowie ausgebaute Gewerbegebiete befriedigend genutzt werden, weil die Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus zur Herstellung einer bedarfsgerechten Straßenanbindung gesichert ist, heißt es zur Begründung im "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes" (19/25632). GRW steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Bundesregierung verspricht sich davon gute Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Die Neuregelung ist den Angaben zufolge notwendig, weil das bisherige Recht eine Förderung der Anbindung eines Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz verhindert - genau dies soll jetzt geändert werden. Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag