Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GRW-Gesetzes vorgelegt, mit dem vor allem strukturschwache Kommunen beim Straßenausbau unterstützt werden sollen. Man wolle dazu beitragen, dass an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen eher umgesetzt werden können sowie ausgebaute Gewerbegebiete befriedigend genutzt werden, weil die Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus zur Herstellung einer bedarfsgerechten Straßenanbindung gesichert ist, heißt es zur Begründung im "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes" (19/25632). GRW steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Bundesregierung verspricht sich davon gute Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Die Neuregelung ist den Angaben zufolge notwendig, weil das bisherige Recht eine Förderung der Anbindung eines Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz verhindert - genau dies soll jetzt geändert werden. Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag

Regelungen zum "kapazitätsschonenden und kundenfreundlichen Bauen in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III" (LuFV III) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/25201). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche der aufgeführten Verfahren als "innovativ" anzusehen sind und welche als etabliert gelten. Weshalb auch für die Anwendung dieser Verfahren zusätzliche Mittel gewährt werden, interessiert die Grünen ebenfalls.

Quelle: Deutscher Bundestag

mark konig Uu5fnOkFAdA unsplash prvwDie Bundesregierung hat ein positives Fazit der bestehenden Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland gezogen. Zu öffentlich-privaten Partnerschaften kommt es vor allem im Straßen- und im Hochbau. Dabei werden auf vertraglicher Basis eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Auftragnehmern für Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Hand vereinbart. Wie es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (19/25285) heißt, würden die Projekte im Tiefbau die Projektziele beziehungsweise Projekterwartungen während der Bau- und Betriebsphase erfüllen. Termintreue und Bauqualität würden zumeist als gut bewertet.

Appell an die Mitglieder von Kammern und Verbänden der planenden Berufe

UnterzeichnendeVerbände prvwMit seinem Urteil vom 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das verbindliche Preisrecht der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für europarechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung hat in Anpassung der Vorgaben des Gerichts-hofes mit der HOAI 2021 einen belastbaren Orientierungsrahmen zur Kalkulation angemessener Honorare für Architekten und Ingenieure geschaffen.

Nachdem der erste Referentenentwurf des neugefassten Telekommunikationsgesetzes (TKG) von den Verbänden kommentiert wurde, erhielten die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.), ebenso wie andere Verbände, einen zweiten Referentenentwurf zur Bewertung. Die Frist betrug lediglich zwei Tage und ist aus Sicht der IfKom und weiterer Organisationen für eine fundierte Stellungnahme nicht ausreichend. Zudem haben wegen der kurz darauf stattfindenden Kabinettsberatung bisher kaum Änderungsvorschläge Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.