Die Bundesregierung will weitere Beschleunigungspotenziale für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte realisieren. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (19/22139) wird am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Der Entwurf sieht eine Reihe von beschleunigenden Maßnahmen vor, wozu unter anderem Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren gehören.

IfKom Pressefoto 23 2020 09 07 thumbDer Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes war kürzlich Gegenstand eines Gesprächs der IfKom e. V. mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ende 2018 ist die EU-Richtlinie zum Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft getreten. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, diese EU-Richtlinie u. a. mit einem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) in nationales Recht umzusetzen. Allerdings lässt der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf einige konkrete Festlegungen vermissen.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung unterstützen die Planerkammern dieses Vorhaben und bringen sich aktiv in das Musterverfahren des IT-Planungsrats ein.

Das Verfahren des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21673) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Für den BVWP 2030 seien insgesamt über 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubau, von denen etwa 1.700 auf Bundesfernstraßen, 400 auf Bundesschienenwege und 50 auf Bundeswasserstraßen entfielen, von zahlreichen Akteuren eingebracht worden, heißt es in der Antwort. Anschließend seien die Projektanmeldungen von Fachgutachtern des Bundes plausibilisiert und unter Nutzung der Verkehrsprognose 2030 als Grundlage einem Bewertungsverfahren mit vier Modulen (Modul A: Nutzen-Kosten-Analyse, Modul B: Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, Modul C: Raumordnerische Beurteilung, Modul D: Städtebauliche Beurteilung) unterzogen worden.

In ihrem jüngsten Gutachten empfiehlt die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die digitale Infrastruktur für die Bildung stärker auszubauen sowie einen länderübergreifenden Beirat für die Einrichtung datenschutzsicherer Plattformen zur Kommunikation und zum Datenaustausch zu etablieren. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) unterstützt diese Forderungen ausdrücklich. Die IfKom fordern darüber hinaus, dem Beirat ausreichende Kompetenzen an die Hand zu geben.