steve johnson ZPOoDQc8yMw unsplash prvwDie von der EU-Kommission, der US-Regierung und von großen Technologieunternehmen geplante freiwillige Selbstverpflichtung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen des sogenannten „AI Pact“ kann nach Ansicht der Bundesregierung hilfreich sein. Da es sich um eine Selbstverpflichtung handele, sei eine Beteiligung zwar nicht erforderlich, heißt es in der Antwort (20/8179) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Sie könne aber einen Beitrag zu einer schnelleren Erreichung der mit der KI-Verordnung verfolgten Ziele erbringen und zudem die Umsetzung zum Beginn der Anwendbarkeit der KI-Verordnung erleichtern. Es bestünden in Deutschland im Übrigen bereits Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung oder das Urheberrecht, denen die Anwendung von KI unterliege, heißt es in der Antwort weiter.

Der „AI Pact“ soll als freiwilliges Übereinkommen dabei helfen, künftige Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorzubereiten. Mit einer KI-Verordnung will die Europäische Union künstliche Intelligenz regulieren, um bessere Bedingungen für die Entwicklung und Nutzung der Technologie zu schaffen. Bis Ende 2023 soll eine Einigung darüber erzielt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

kirill sh eVWWr6nmDf8 unsplash prvwMit dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen möchte das federführende Digitalministerium die bestehenden Regelungen punktuell anpassen. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, bestehende Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Gerade aus der Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren, deren Ziel es ist, technische Lösungen zu entwickeln und diese durch geeignete Planungs- und Bauprozesse möglichst vielen Menschen nutzbringend als Angebot zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, Hebel zur Beschleunigung zu finden und anzuwenden. Neben den technischen Maßnahmen spielen beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen aber auch Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse eine Rolle ebenso wie Wettbewerbs- und Regulierungsaspekte sowie Fragen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.

paragraph 2546124 1280 prvwAm 23. August 2023 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung von § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) veröffentlicht. Die geänderte Vergabeverordnung ist am Tag nach der Verkündung, am 24. August 2023, in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (215.000 Euro) früher als bisher überschritten wird. So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben europaweite Ausschreibungen notwendig. Dies bedeutet einen zeit- und kostenintensiven Mehraufwand nicht nur für die sich an einer Ausschreibung beteiligenden Planerinnen und Planer, sondern auch für die öffentlichen Auftraggeber.

keyvisual zukunft bau kongress 2023 prvwDas Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lädt gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum diesjährigen Zukunft Bau Kongress ein, der am 23. und 24. November unter dem Titel „BAUWENDE: umbruch aufbruch“ als Präsenzveranstaltung und digital stattfindet. Veranstaltungsort ist der alte Plenarsaal im World Conference Center Bonn (WCCB).

house 3755324 1920 prvwDie „Leichtbaustrategie der Bundesregierung“ liegt als Unterrichtung (20/7930) vor. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Strategie solle „einen entscheidenden Beitrag zur Senkung der Treibhausgas (THG)-Emissionen und des Primärrohstoffverbrauchs leisten“, schreibt die Bundesregierung. Auch Abhängigkeiten bei Energie- und Rohstoffimporten sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung durch die strategische Förderung des Leichtbaus begegnet werden. Leichtbau solle so als Instrument zur Stärkung der ökonomischen Resilienz und der technologischen Souveränität„ genutzt werden.