In den Schulen und Hochschulen gibt es vielversprechende Ansätze der Digitalisierung, zudem stellt der Bund über 6 Milliarden Euro für die Schulen zur Verfügung. Dennoch scheint die Digitalisierung der Bildung nicht voranzugehen und das Geld fließt kaum ab. Aus Sicht des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) sind jetzt vor allem die Länder gefordert, die Umsetzung des Digitalpaktes Schule schneller voranzutreiben.

Die Coronakrise hat nach Erkenntnissen des nationalen Normenkontrollrats erhebliche Schwächen in der Verwaltung und bei der Gesetzgebung offenbart. Das geht aus dem Jahresbericht des Rates hervor, der als Unterrichtung (19/24485) vorliegt. So zeige die Coronakrise einen dramatischen Rückstand bei der Verwaltungsmodernisierung auf allen staatlichen Ebenen, heißt es in den Kernbotschaften des Rates. Die Defizite reichten von faxbasierten Meldeverfahren zwischen Gesundheitsbehörden bis hin zu unmöglichen Registerabgleichen. Der Rat forderte eine konsequente Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Zudem würden in der Gesetzgebung schon länger Fristen und Verfahrensregeln missachtet. Wichtige Gesetzentwürfe würden innerhalb weniger Tage fertiggestellt, oft ohne Betroffene oder zuständige Behörden einzubeziehen. Inzwischen sei die Regelverletzung nahezu zur Regel geworden. Das dürfe nicht so bleiben. Externe Expertise sei für gute politische Entscheidungen unverzichtbar.

Quelle: Deutscher Bundestag

attorney 2743547 640 prvwDas Ehrenamt in Deutschland leidet unter Bürokratie und einem zu komplexen Steuerrecht. Dies war der durchgängige Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag. Unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen die Frage, inwieweit die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das ehrenamtliche Engagement belastet.

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen wird weiterhin durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt und baut somit weiterhin tragfähige Brücken für die digitale Zukunft der mittelständischen Bau- und Immobilienwirtschaft. Die Experten des Kompetenzzentrums unterstützen dabei kleine und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland in der digitalen Transformation.

In den jeweiligen Paragrafen 4 der drei Ende 2016 in Kraft getretenen Ausbaugesetze für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße ist laut Bundesregierung festgeschrieben, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Ablauf von jeweils fünf Jahren eine Überprüfung der drei Bedarfspläne durchzuführen hat. Die hierfür notwendigen Vorbereitungen seien bereits eingeleitet, heißt es in der Antwort der Regierung (19/23823) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23290). Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) werde eine neu zu erstellende Langfrist-Verkehrsprognose (VP) sein, schreibt die Bundesregierung. Die Vergabeunterlagen für die zu vergebenden Fachteile der neuen VP seien im Juli und August 2020 veröffentlicht worden. Nach Vorlage der für die BPÜ relevanten Ergebnisse der neuen VP werde die Durchführung der BPÜ erfolgen. "Das Verfahren der nächsten BPÜ sieht einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz für Schiene, Straße und Wasserstraße mit einer gemeinsamen, weitgehend deckungsgleichen Vorgehensweise vor", heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag