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Für die Digitalisierung der Schiene wurde in der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragten Machbarkeitsstudie „Neuausrichtung der Gesamtstrategie zur Digitalisierung der Schiene“ ein Finanzbedarf an Bundesmitteln in Höhe von etwa acht Milliarden Euro bis 2029 ermittelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/15102) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Danach wurden im Jahr 2024 insgesamt 622 Millionen Euro für die Digitalisierung der Schiene aufgewendet, davon 357 Millionen Euro aus Bundesmitteln. 2023 lag der Wert bei 505 Millionen Euro (Bundesmittel: 213 Millionen Euro).
Erklärtes Ziel der Bundesregierung sei es, das bundeseigene Eisenbahnnetz mit moderner Leit- und Sicherungstechnik (LST) auszustatten, heißt es weiter. „Insofern begrüßt der Bund die Bestrebungen der DB InfraGO AG, die Planung von DSTW-Maßnahmen voranzutreiben.“ Dabei könne die DB InfraGO AG im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) digitalen Stellwerke (DSTW) in unternehmerischer Verantwortung planen und bauen, „ohne dass jede Einzelmaßnahme mit dem Bund abgestimmt ist“. Außerhalb der LuFV III werde die konkrete Umsetzung von Stellwerksmaßnahmen über individuelle Finanzierungsvereinbarungen geregelt, schreibt die Regierung.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Die schwierige Lage im Bausektor ist nach Ansicht der Bundesregierung durch gemeinsame Kraftanstrengungen von Wirtschaft und Politik trotz Krieg, Inflation, höheren Zinsen und gestörten Lieferketten weitestgehend stabilisiert worden. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion wird darauf verwiesen, dass es im Bausektor nicht zu einem Abbau von Kapazitäten in nennenswertem Umfang gekommen sei. Es sei gelungen, die Wohnungsbauzahlen auf einem hohen Niveau, das deutlich über dem Durchschnitt des vorangegangenen Jahrzehnts liege, zu stabilisieren. Im Jahr 2021 (als die Bauwirtschaft noch geboomt habe) seien deutschlandweit rund 300.000 Wohnungen gebaut worden. Obwohl der russische Angriffskrieg auf die Ukraine die Bauwirtschaft 2022 stark getroffen habe und Zinsen, Bau- und Energiepreise in die Höhe getrieben worden seien, seien 2022 (295.275) und 2023 (294.399) fast genau so viel Wohnungen gebaut worden. Nach wie vor befänden sich über 800.000 Wohnungen im Bauüberhang, davon seien über 390.000 Wohnungen bereits im Bau. Damit könne die Bautätigkeit weiter stabilisiert werden.
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Sowohl das Wahlprogramm der CDU als auch das Regierungsprogramm der SPD setzen Schwerpunkte auf den Klimaschutz, die Klimaanpassung und die Stärkung technischer Fachkräfte. Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) begrüßt diese Ansätze und fordert eine konsequente Aufnahme folgender Bereiche in die Koalitionsvereinbarung:
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Am 26. Februar 2025 fand beim Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr in Berlin das „Einmal im Jahr“ – Gespräch zwischen dem Vorstand des IWSV und der Abteilungsleiterin Wasserstraßen/Schifffahrt (WS), Frau Dr. Mellwig statt. Der IWSV-Vorstand war vertreten durch die Bundesvorsitzende, Dipl.-Ing. Stefanie von Einem, und den stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Dipl.-Ing. Sven Wennekamp.
„Wir haben uns in einer sehr vertraulichen und offenen Atmosphäre u. a. über unsere Verbandsarbeit, die Chancen der Digitalisierung und über das Thema „Personalgewinnung“ ausgetauscht“, sagt die Bundesvorsitzende, Stefanie von Einem.
Frau Dr. Mellwig betonte, dass der Nutzen der IT und der Digitalisierung bedarfsorientiert vorangebracht werden muss. Beim Thema Personalge-winnung sieht sie Verbesserungsbedarfe im Marketing. Das Bewerbungs-verfahren muss wesentlich vereinfacht und die modernen Medien müssen konsequent genutzt werden.
Besonders erfreut war der Vorstand über die Zusage von Frau Dr. Mellwig, anlässlich der Bundesmitgliederversammlung am 23. Mai 2025 in Bruns-büttel Grußworte an die Teilnehmenden zu richten. „Dies zeugt von einer großen Wertschätzung gegenüber dem ehrenamtlichen Einsatz des IWSV“, so die Bundesvorsitzende.
Quelle: IWSV
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Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Auch ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 2020 erstelltes Rechtsgutachten einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zum europäischen System der harmonisierten Normen sei zu dem Schluss gekommen, dass harmonisierte Normen nicht mit dem sonstigen Unionsrecht gleichzusetzen seien und keine Rechtsakte der Europäischen Kommission darstellen würden.