Der Bauausschuss des Deutschen Bundestages hat einen Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zu Leitlinien für künftiges Bauen angenommen. Neben diesen Fraktionen stimmte in der Sitzung am Mittwoch auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Vorlage (19/20618). Mit dem Antrag wollen die Fraktionen die Vorbildfunktion des Bundes am Bau stärken. Die Abgeordneten legen dabei einen Fokus auf nachhaltiges und wirtschaftliches, innovatives Bauen - etwa bei der Verwendung ressourceneffizienter Baumaterialien mit einem geringen CO2-Fußabdruck im gesamten Produktlebenszyklus. Generell sollten Bauten hochwertig, wirtschaftlich und nachhaltig zugleich sein. In Bezug auf Klimaschutz müssten Bundesbauten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Leitschnur sei das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB). Auch beim Beschaffen und Verwenden von Baumaterialien seien vermehrt Aspekte der Nachhaltigkeit zu beachten.

Die Bundesregierung will weitere Beschleunigungspotenziale für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte realisieren. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (19/22139) wird am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Der Entwurf sieht eine Reihe von beschleunigenden Maßnahmen vor, wozu unter anderem Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren gehören.

IfKom Pressefoto 23 2020 09 07 thumbDer Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes war kürzlich Gegenstand eines Gesprächs der IfKom e. V. mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ende 2018 ist die EU-Richtlinie zum Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft getreten. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, diese EU-Richtlinie u. a. mit einem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) in nationales Recht umzusetzen. Allerdings lässt der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf einige konkrete Festlegungen vermissen.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung unterstützen die Planerkammern dieses Vorhaben und bringen sich aktiv in das Musterverfahren des IT-Planungsrats ein.

Das Verfahren des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21673) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Für den BVWP 2030 seien insgesamt über 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubau, von denen etwa 1.700 auf Bundesfernstraßen, 400 auf Bundesschienenwege und 50 auf Bundeswasserstraßen entfielen, von zahlreichen Akteuren eingebracht worden, heißt es in der Antwort. Anschließend seien die Projektanmeldungen von Fachgutachtern des Bundes plausibilisiert und unter Nutzung der Verkehrsprognose 2030 als Grundlage einem Bewertungsverfahren mit vier Modulen (Modul A: Nutzen-Kosten-Analyse, Modul B: Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, Modul C: Raumordnerische Beurteilung, Modul D: Städtebauliche Beurteilung) unterzogen worden.