BBSR veröffentlicht Empfehlungen für das klimaangepasste Bauen

klimaangepasstes bauen titelblatt prvwNur ein kleiner Teil der Wohngebäude in Deutschland ist an extreme Wetterereignisse wie Hitze und Starkregen angepasst. Dabei sind die Folgen des Klimawandels schon heute spürbar. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat deshalb eine neue Broschüre veröffentlicht, die Planungsempfehlungen für klimaangepasstes Bauen enthält. Sie richtet sich an Architektinnen und Architekten, Bauwillige, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie an fachlich Interessierte.

Im Fokus stehen bautechnische, baukonstruktive und naturbasierte Lösungen für einen besseren Schutz vor Extremwetter. Gegen Hitze in Wohngebäuden helfen beispielsweise flexible Sonnenschutzelemente vor Fenstern, Nachtlüftung, helle Fassadenoberflächen und Außenwände, die durch ihre thermischen Eigenschaften dafür sorgen, dass die Hitze draußen bleibt. Auch Gebäudegrün erfüllt eine wichtige Funktion: Gründächer, bepflanzte Fassaden sowie Bäume und Sträucher auf dem Grundstück spenden Schatten und kühlen durch die Verdunstung die Umgebung. Bei Starkregen speichern sie Wasser und geben es zeitverzögert ab. Daneben zeigt die Handlungshilfe, welche Maßnahmen vor Überflutungen, Hagel und Sturm schützen.

pexels mockupeditorcom Strategy prvwDie Bundesregierung erarbeitet nach eigenen Angaben unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eine neue Digitalstrategie, „die fachspezifische Strategien wie die Open-Source-Strategie und weitere Maßnahmen der Ressorts unter einem gemeinsamen Dach verbindet“. Die Digitalstrategie werde „das Zielbild für die Digitalpolitik der Bundesregierung vorgeben“ und aufzeigen, wo Deutschland im Jahr 2025 in der digitalen Entwicklung stehen soll, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/2150) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

pexels karolina grabowska 4195404 prvwNach der enttäuschenden Entscheidung zu 10 Megabit pro Sekunde als Mindestwert fordert der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) die Bundesnetzagentur auf, diesen Wert im Rahmen der jährlichen Überprüfungen deutlich zu steigern. Der Verordnungsentwurf, der von der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde, war bereits im Vorfeld von den IfKom und anderen Verbänden kritisiert worden. Er soll die im Telekommunikationsgesetz festgelegte Grundversorgung mit einem schnellen Internetanschluss sicherstellen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Obwohl mehrere Bundesländer im Vorfeld einen Mindestwert von 30 Megabit pro Sekunde forderten, beschloss der Bundesrat am Freitag den bestehenden Entwurf mit dem niedrigeren Wert von 10 Megabit pro Sekunde im Download. Dabei haben die IfKom bereits in ihrer Stellungnahme zur Konsultation bezüglich der Mindestanforderungen im Rahmen des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten auf die lebensfremde Betrachtung in den zugrunde liegenden Gutachten hingewiesen. Dort wurde hinsichtlich der benötigten Anschlussgeschwindigkeit immer nur ein Nutzer pro Anschluss betrachtet. Die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen wurde völlig ausgeblendet. Aus Sicht der IfKom müssen daher Werte von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde, je nach Produktgestaltung, das Maß der Dinge sein. Auch die Upload-Geschwindigkeit sollte nach Auffassung der IfKom mindestens 5 Megabit pro Sekunde betragen. Es muss möglich sein, dass zwei Personen eines Haushalts über ihren Anschluss beispielsweise gleichzeitig Videokonferenzen durchführen können. Die jetzt festgelegten 1,7 Megabit pro Sekunde sind deutlich zu wenig. 

Die Werte sollen jährlich durch die Bundesnetzagentur überprüft werden. Damit die Bandbreiten dem Ziel der uneingeschränkten sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe der Verbraucher mittels eines angemessenen Internetzugangs gerecht werden, fordern die IfKom, bei der kommenden Überprüfung der Werte eine deutliche Steigerung vorzunehmen. Ansonsten stellen sich sowohl die dargelegten Begründungen zur Verordnung als auch die Entscheidungen der Politik als offensichtlich unglaubwürdig dar!

Quelle: IfKom

Foto ASIIN Mitgliederversammlung prvwDie diesjährige Mitgliederversammlung der ASIIN e. V. fand nach zwei Jahren wieder in Präsenz statt in Frankfurt am Main, an der vom ZBI Doreen Blume und Heinz Leymann teilnahmen. Beim Jahresbericht 2021 und dem Ausblick auf das Jahr 2022 durch den Geschäftsführer Dr. Iring Wasser war für den ZBI e. V. die Möglichkeit der Einführung eines Qualitätssiegels für Ingenieurinnen und Ingenieure von Interesse. In seinem Beitrag wies Dr. Wasser darauf hin, wo es aus seiner Sicht in den nächsten Jahren in Bezug auf die Qualitätssicherung deutscher und europäischer Hochschulen hingehen könnte. In diesem Kontext berichtete er beispielsweise von den Ergebnissen der vielen Sondierungsgespräche mit den in der European Alliance for Professional Accreditation zusammengeführten (von der ASIIN begründeten) europäischen Fachnetzwerken. Die weitere Vorgehensweise wird der ZBI im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der ASIIN e. V. entsprechend unterstützen. Auf der Tagesordnung stand u. a. die Bestätigung von Prof. Dr.-Ing. Christian Andreas Schumann als Vorstandsmitglied der ASIIN e. V. und die Bestätigung von Heinz Leymann und Dr. Thomas Kiefer als Rechnungsprüfer.

iaf 2022 Peter Grewer prvwDie Internationale Ausstellung Fahrwegtechnik (iaf) war auch in diesem Jahr ein voller Erfolg. Mehr als 12.000 Besucher aus 72 Ländern besuchten 140 internationale Aussteller, die in Münster viele neue und innovative Produkte und Dienstleistungen der Bahnbaubranche mit den Schwerpunkten Umweltschutz, Digitalisierung und Automatisierung präsentierten. Als besonderes Highlight begrüßten die Organisatoren in diesem Jahr Polen als Gastland. Damit würdigte der Verband die positive Entwicklung der polnischen Eisenbahninfrastruktur und die geplanten Modernisierungsschritte in den kommenden Jahren.